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Der Deutsche Bundestag hat das Bauvertragsrecht geändert. Das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Es wird erhebliche Auswirkung auf Verträge haben, die GaLaBau-Unternehmen üblicherweise abschließen. Das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das vom Baurecht nur sehr unzureichend geregelt wird, und deshalb in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts mit ein Anlass für die Einführung der VOB war, erhält nach dem neuen Recht eine Reihe...