Unternehmensführung

Reine Online-Kurse zur Ersten Hilfe werden nicht anerkannt

Recht und Normen
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verlangt, dass bestimmte Inhalte weiterhin in Präsenz vermittelt werden müssen. Grafik: SVLFG

Zertifikate über Teilnahmen an reinen Online-Kursen zur Ersten Hilfe können von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) nicht anerkannt werden, denn bestimmte Inhalte müssen weiterhin in Präsenz vermittelt werden. Das hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitgeteilt.

Wer Ersthelfer in einem Betrieb werden möchte, muss auch während der Corona-Pandemie einige Kursinhalte vor Ort erlernen, zum Beispiel zur Herz-Lungen-Wiederbelebung, zur Seitenlage und zum Anlegen eines Druckverbandes. Welche Kurse von der LBG anerkannt werden und für welche sie die Kursgebühren übernimmt, stehen in der Liste der ermächtigten Ausbildungsstellen im Internet unter www.bg-qseh.de.

Mit Hygienekonzepten, zusätzlichen Übungspuppen und verringerter Teilnehmerzahl haben sich die Ausbildungsstellen auf die veränderte Situation durch die Corona-Pandemie eingestellt und bieten Kurse auch weiterhin vor Ort an. Sollten Kurse dennoch abgesagt werden, liegt dies an den spezifischen Vorschriften der Länder, Landkreise oder Kommunen. Handlungshilfen zur Ersten Hilfe während der Corona-Pandemie stellt die SVLFG im Internet bereit unter svlfg.de/erste-hilfe.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Landschaftsplaner (m/w/d) , Cloppenburg  ansehen
eine*n Landschaftsarchitekt*in/-planer*in, Schwerte  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen