Unternehmensführung

Reinigung und Reparatur von Betonmischern sind unfallträchtig

Beton Arbeitsschutz
Die neue DGUV-Branchenregel "Herstellung von Frischbeton" informiert über Gefährdungen und zeigt praxisorientierte Lösungen für guten Arbeitsschutz. Foto: Moritz Lösch, Neue Landschaft

Im Betonmischer bleiben Betonreste haften. Regelmäßig muss das Anlagenpersonal deshalb den Mischer bei geöffnetem Deckel reinigen oder dafür gar in die Mischanlage einsteigen. Ebenso müssen die Mischer instandgehalten werden, etwa die Mischwerkzeuge eingestellt oder ausgetauscht werden. Immer wieder kommt es bei der Reinigung oder Reparatur zu schweren oder gar tödlichen Unfällen, weil die Anlage unbeabsichtigt in Gang gesetzt wird. Die neue Branchen-Information der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) "Herstellung von Frischbeton" informiert über Gefahren und zeigt Lösungen für den Arbeitsschutz.

"Diese Unfallereignisse hätten durch die Benutzung von persönlichen Schlössern zur Sicherung des Hauptschalters sowie die regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen einfach vermieden werden können", sagt Susan Liefold. Die Diplom-Geologin und Aufsichtsperson leitet das Sachgebiet Mineralische Rohstoffe und Baustoff der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Dort ist die neue Branchenregel "Herstellung von Frischbeton" erarbeitet worden, die die DGUV nun veröffentlicht hat. Es handelt sich um den zweiten von insgesamt drei Teilen der Branchenregel. Während sich Teil 1 mit der Herstellung von Betonfertigteilen befasst und der in Kürze erscheinende Teil 3 mit dem Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern, ist Teil 2 für alle Unternehmen in der Branche relevant. "Sowohl Betriebe, die Betonfertigteile herstellen, als auch Betriebe, die Betonpumpen oder Fahrmischer einsetzen, benötigen Frischbeton", so Liefold.

Das Kompendium stellt rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt praxisorientierte Lösungen für guten Arbeitsschutz. Die Lagerung und der Umgang mit den Ausgangsstoffen sind ebenso Thema wie der Betrieb der Mischanlagen oder Fahrmischer. Die Branchenregel zeichnet sich durch eine verständliche Sprache, klare Beschreibung und zahlreiche Fotos sowie Best-Practice-Beispiele aus. Sie richtet sich vorrangig an Unternehmerinnen, Unternehmer und weitere Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Personal- und Betriebsrat oder Betriebsärztinnen und -ärzte von großem Nutzen. DGUV

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