Rekord
Gründachmarkt wächst um über 17 Prozent
von: Dr. Gunter Mann
Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) veröffentlicht mit der 2024er-Ausgabe im fünften Jahr in Folge den "BuGG-Marktreport Gebäudegrün". Damit hat er ein Nachschlagewerk der wichtigsten Zahlen zur Gebäudebegrünung und der kommunalen Förderinstrumente in Deutschland geschaffen. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 sind beeindruckend: Noch nie waren Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen so präsent wie heute. Bei keiner der zahlreichen Veranstaltungen zu den Themen Klimawandel, Klimafolgenanpassung und Stadt der Zukunft bleibt die Gebäudebegrünung unerwähnt. Noch nie haben so viele deutsche Städte Dach- und Fassadenbegrünungen mit Zuschüssen gefördert. Noch nie liefen so viele verschiedene Forschungs- und Förderprojekte zur Gebäudebegrünung. Und noch nie wurden in einem Jahr über 10 Millionen m² Dachbegrünungen umgesetzt.
Fassadenbegrünungen in Deutschland
Eine Ermittlung der Flächengröße der in 2023 begrünten Fassadenflächen ist schwerer durchzuführen als bei den begrünten Dachflächen. Die bei der Dachbegrünung angewandte Methode der Abfrage der Substratmengen und Umrechnung in Begrünungsfläche ist bei Fassadenbegrünungen systembedingt nicht möglich.
Lassen sich die Werte von "wandgebundenen" Fassadenbegrünungen noch recht einfach ermitteln, da die Systemlösungen nur zum Zwecke der Begrünung und in Quadratmetern vertrieben und eingebaut werden, verhält sich das bei "bodengebundenen" Fassadenbegrünungen anders. Hier können Systemanbieter von Kletterhilfen (wie Seile und Netze) oft nicht eindeutig zuordnen, ob die verkauften Produkte für Begrünungszwecke eingesetzt beziehungsweise welche Flächen tatsächlich begrünt wurden. Je nach dem mit welchem Abstand lineare Rankhilfen nebeneinander eingebaut werden, ergeben sich unterschiedlich große Begrünungsflächen. Ein laufender Meter linearer Rankhilfe entspricht nicht zwingend einem Quadratmeter Fassadenbegrünung.
Eine genaue Ermittlung der neu hinzugekommenen Flächen von bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit selbstklimmenden Pflanzen (Direktbegrüner ohne Kletterhilfen) ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Unter anderem sind die Vertriebswege der eingesetzten Pflanzen vielfältig, sowohl Fachleute als auch Privatpersonen führen die Begrünung durch und zudem ist es kaum möglich, die Fläche einzugrenzen, welche (möglicherweise) in den nächsten Jahren begrünt wird.
Der BuGG hat die Mitglieder, die Produkt- und Systemlösungen zur Fassadenbegrünung anbieten, nach begrünten Flächen in 2023 befragt. Dabei wurden die Flächensummen sowohl boden- als auch wandgebundener Fassadenbegrünungen abgefragt, bei den bodengebundenen Fassadenbegrünungen allerdings nur die Flächen mit Kletterhilfen. Die Ergebnisse:
- In Deutschland wurden demnach im Jahr 2023 insgesamt etwa 130 400 m² Fassadenfläche mit wandgebundener und bodengebundener Fassadenbegrünung (mit Kletterhilfen) neu begrünt.
- Die wandgebundenen Fassadenbegrünungen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 27 700 m² ein.
- Die bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 102 700 m² ein.
- Das Verhältnis bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen zu wandgebundene Fassadenbegrünungen ist mit 21:79 genau wie in 2022.
- Im Vergleich zum Vorjahr (2022) haben sowohl bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen in 2023 als auch wandgebundene Fassadenbegrünungen leichte Rückgänge zu verzeichnen, die jedoch durchaus durch die Erfassungsmethode bedingt sein können.
NL-Stellenmarkt




Gründächer in Deutschland
Die wichtigsten Ergebnisse der BuGG-Gründachsubstrat-Umfrage (eine Methode, bei der über die vertriebenen Mengen auf die eingebauten Flächen umgerechnet wird) werden wie folgt zusammengefasst:
- In Deutschland sind im Jahr 2023 insgesamt 10 191 140 m² Dachbegrünungen neu hinzugekommen. In 2022 waren es 8 701 502 m².
- Extensivbegrünung: 8 781 435 m². Das entspricht einem Marktanteil von 86,2 Prozent. In 2022 waren es mit 7 60 3 485 m² 87,4 Prozent.
- Intensivbegrünung: 1 409 705 m². Das entspricht einem Marktanteil von 13,8 Prozent.
Weiter ins Detail gehend wird bei Extensiv- und Intensivbegrünungen noch unterschieden zwischen ein- und mehrschichtiger Bauweise:
- Extensivbegrünungen in einschichtiger Bauweise: 2 052 945 m². Das entspricht 23,4 Prozent der Extensivbegrünungen. In 2022 waren es 23,6 Prozent.
- Extensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: 6 728 490 m². Das entspricht 76,6 Prozent der Extensivbegrünungen. In 2022 waren es 76,4 Prozent.
- Intensivbegrünungen in einschichtiger Bauweise: 118 060 m². Das entspricht 8,4 Prozent der Intensivbegrünungen. In 2022 waren es 10,1 Prozent.
- Intensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: 1 291 645 m². Das entspricht 91,6 Prozent der Intensivbegrünungen. In 2022 waren es 89,9 Prozent.
Mit 10 100.000 m² errichteten Dachbegrünungen im Jahr 2023 liegt Deutschland vermutlich weltweit an der Spitze. Es liegen von keinem anderen Land höhere Zahlen vor. Das hört sich erst einmal gut und nach viel an, doch bei angenommenen 60.000.000 m² neu entstandener Flachdachfläche sind 10 100.000 m² Dachbegrünung nur etwa 17 Prozent. Das heißt, in 2023 blieben etwa 83 Prozent der neuen Flachdachflächen unbegrünt – allein das ist schon ein enormes Potenzial.
Das sind Werte in der Größenordnung, wie sie auch schon im BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020, 2021 2022 und 2023 veröffentlicht wurden. Der Gründachmarkt wächst, die gesicherten Daten dazu liegen vor, es lässt sich jedoch derzeit leider nur abschätzen, welcher Anteil dies im Verhältnis zur Flachdachfläche ist.
Entwicklungen Gründach-Markt 2008 bis 2023
Da die Methode der Gründachsubstrat-Umfrage und die beteiligten Unternehmen über die Jahre hinweg (seit 2008) unverändert geblieben sind, lassen sich die Jahre miteinander gut vergleichen, Entwicklungen aufzeigen und Trends ableiten. Folgende Marktzahlen konnten daraus ermittelt werden:
- Von 2008 bis 2023 wurden insgesamt 93 755 235 m² Gründachfläche angelegt.
- Von der Gesamtmenge wurden 79 089 724 m² Dachfläche extensiv begrünt, das entspricht 84,4 Prozent.
- Von der Gesamtmenge wurden 14 665 511 m² Dachfläche intensiv begrünt, das entspricht 15,6 Prozent.
- Der Gründach-Markt wächst im Durchschnitt jährlich um etwa 7,6 Prozent.
- Der Gründach-Markt ist von 2008 bis 2023 um das 2,8-fache gewachsen.
- Der Anteil von Intensivbegrünungen (Dachgärten) lag in 2023 mit 13,8 Prozent etwas höher als in 2008 (11,4 %).
- Noch deutlicher ist der Trend zu Extensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: lag das Verhältnis ein- zu mehrschichtig in 2008 bei 47:53, so wurde für 2023 ein Verhältnis von 23:77 ermittelt.
- Bei Intensivbegrünungen spielen einschichtige Bauweisen eine untergeordnete Rolle. Wobei keine Zahlen bei "mehrschichtigen Bauweisen" vorliegen, wie hoch die Anteile an Schüttgüter- beziehungsweise Kunststoffdränagen sind.



Gründach-Index und Gründach-Bundesliga
Der BuGG hat die erhobenen Bestandszahlen begrünter Dächer verschiedener Städte ermittelt und in verschiedenen Varianten einander gegenübergestellt. In diesem Jahr konnten Bestandsdaten der Stadt Münster hinzugewonnen werden. Von 21 Städten sind mittlerweile solche Informationen verfügbar. Dazu gehören: Aachen, Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Mainz, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Nürtingen, Osnabrück, Ottobrunn, Rostock, Straubing und Stuttgart.
In der "BuGG-Gründach-Bundesliga" Variante 2 wird die Summe der ermittelten Dachbegrünungsflächen je Stadt zur jeweiligen Einwohnerzahl (EW) in Relation gesetzt. Daraus ergibt sich die Gründach-Quadratmeterzahl pro Einwohner ("Gründach-Index").
Im Durchschnitt der 21 Städte liegt dieser "Gründach-Index" bei 1,1 m²/EW. Der derzeitige Spitzenreiter Stuttgart hat einen "Gründach-Index" von 4,1 m²/EW, das heißt, im Durchschnitt kommen auf jeden Einwohner 4,1 m² Dachbegrünung. Das Reizvolle dieser Vorgehensweise ist, dass auch kleinere Städte um die "Meisterschaft" mitspielen können, da mit relativen Werten agiert wird. Das Ranking ergibt sich somit unabhängig von der Größe der Stadt. In dieser Variante kommt Straubing mit einem Gründach-Index von 0,8 m²/EW nun auf Platz 12.
Gründach-Bestand in Deutschland und Wohlfahrtswirkungen begrünter Dächer in Zahlen
Deutschland hat eine lange Gründach-Tradition. Seit Mitte der 1970er Jahre werden Dächer professionell begrünt. Zu Beginn in geringeren Dimensionen als in den letzten Jahren, dennoch sind damit einige Dachbegrünungsflächen von 1974 bis 2007 (damit vor der BuGG-Gründach-Umfrage) zustande gekommen. Ab 2008 wird die jährlich neu hinzukommende Fläche durch die BuGG-Gründach-Umfrage erfasst.
Der BuGG geht aufgrund der vorliegenden Zahlen aus der BuGG-Gründach-Bundesliga und den BuGG-Umfragen und der daraus abgeleiteten Hochrechnung davon aus, dass es in Deutschland ein Bestand von mindestens 170.000.000 bis 200.000.000 m Gründachfläche gibt. Hierbei sind Extensiv-, Intensiv- und Tiefgaragenbegrünungen berücksichtigt.
Dies bedeutet für die verschiedenen Wohlfahrtswirkungen bei einer angenommenen extensiven Begrünungsform umgerechnet:
- Ein Wasserspeichervermögen im Gründachaufbau von etwa 6.000.000 m³.
- Eine Verdunstungsleistung von etwa 400.000 m³ pro (Sommer)Tag.
- Einen Rückhalt des Jahresniederschlagswassers von etwa 87.600.000 m³.
- Eine CO2-Speicherung von etwa 160.000 t.
- Eine Feinstaub-Speicherung von etwa 2000 t pro Jahr.
Die Leistungen sind bei Intensivbegrünungen noch deutlich höher.
Verschiedene kommunale Förderinstrumente
Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen im Rahmen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Auf kommunaler Ebene kann die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch verschiedene Instrumente gefördert werden, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Aufwand für die Stadt unterscheiden. Folgende direkt und indirekt fördernde Instrumente werden in diesem Kapitel behandelt:
- Festsetzung in Bebauungsplänen;
- Gestaltungssatzungen;
- Kommunale Förderprogramme (direkte Zuschüsse);
- Berücksichtigung in der Eingriffsregelung;
- Gebührenreduktion bei der gesplitteten Abwassergebühr.
Durch die BuGG-Städteumfragen und zusätzlichen eigenen Recherchen hat der Verband aktuelle Zahlen zu den kommunalen Förderinstrumenten zusammengetragen, die auszugsweise nachfolgend vorgestellt werden.



Festsetzung in Bebauungsplänen
Zu den Bauleitplänen zählen nach dem BauGB der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan. Beide sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der B-Plan wird durch Satzung beschlossen und schafft grundstücksbezogen Baurecht bei Neubauvorhaben oder bei baulichen Änderungen in einem bestimmten Geltungsbereich im beplanten Innenbereich. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Öffentlichkeit und Behörden zu beteiligen sowie öffentliche und private Belange gerecht abzuwägen. Um bestimmte Ziele in der Bauleitplanung zu erreichen, können aus städtebaulichen Gründen rechtsverbindliche Festsetzungen im B-Plan getroffen werden. Die Gründe für eine Festsetzung sind in § 9 Abs.1 BauGB aufgelistet.
Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung einer Dach- oder Fassadenbegrünung können je nach Zielsetzung § 9 Abs. 1 Nr. 20 sowie Nr. 25a, b BauGB dienen. Auch länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB können für Gebäudegrün hinzugezogen werden. Bei zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach dem Bundesrnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Dach- und Fassadenbegrünungen auf Basis der Eingriffsregelung als Minderungsmaßnahmen im B-Plan festgesetzt werden. Auch in städtebaulichen Verträgen zwischen Kommunen und Privatpersonen oder Unternehmen nach § 11 BauGB können Gebäudebegrünungen zum Ausgleich vereinbart werden.
Der Vorteil des Instruments B-Plan für die Begrünungsmaßnahmen ist die hohe Verbindlichkeit zur Umsetzung, da bei Nicht-Einhaltung rechtsverbindlicher Festsetzungen ein Bußgeld drohen kann. Nachteil dieses Instruments ist der geringe Wirkungsbereich innerhalb des Gemeindegebiets, da der B-Plan durch seinen in der Regel kleinen Geltungsbereich räumlich begrenzt ist. Aufgrund der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels in urbanen Räumen erarbeiten einzelne Städte B-Pläne mit Festsetzungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen für größere Stadtteile oder sogar das gesamte Stadtgebiet. Als Beispiel ist der "B-Plan Grünordnung und Klimaanpassung" der Stadt Karlsruhe zu nennen.
Die Recherchen für 2024 zeigen, dass circa 90 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohner Dachbegrünung und 63 Prozent der Städte Fassadenbegrünung bereits in B-Plänen festgesetzt haben. Im Vergleich zu 2023 (Dach: 90 %, Fassade: 63 %) bleiben die Werte gleich. Im Verhältnis zu den anderen kommunalen Förderinstrumenten ist die Festsetzung von Gebäudebegrünungsmaßnahmen in B-Plänen in deutschen Städten am weitesten verbreitet.
Hervorzuheben für Dachbegrünungen ist, dass …
- die Festsetzungen vor allem für Flachdächer und flach geneigte Dächer gelten.
- vereinzelt eine Mindestgröße der Dachfläche zur verbindlichen Begrünung angegeben wird.
- die geforderte Substratschicht für Extensivbegrünungen bei 8 bis 10 cm und mehr liegt zuzüglich Filter- und Drainageschicht.
- auch einfach intensive und intensive Dachbegrünungen gefordert werden mit Substratschichten ab 18 cm und mehr.
- oftmals ein Mindestanteil der Begrünung oder ein Maximalanteil für andere Nutzungsformen an der Gesamtdachfläche angegeben wird.
- Wert auf eine artenreiche, heimische und naturnahe Bepflanzung gelegt wird.
- die Kombination der Dachbegrünung mit Photovoltaikanlagen zulässig ist (Solargründach) und teilweise gefordert wird.
- erste Biodiversitäts- und Retentionsgründächer festgesetzt werden.
Hervorzuheben für Fassadenbegrünungen ist, dass . . .
- in der Regel bodengebundene Fassadenbegrünungen festgesetzt werden, alternativ teilweise wandgebundene Systeme und Begrünungen aus Pflanztrögen gefordert werden.
- die Parameter Ausrichtung der Fassade, Größe und Maße der Fassade sowie Türen/Fenster/Öffnungen für eine Begrünung bestimmend sind.
- als Richtwerte der Festsetzung der prozentual zu begrünende Anteil der Fassadenfläche oder die Anzahl an Pflanzen pro Wandlänge dienen.
- zum Teil Vorgaben zur Pflanzgüte, Größe der Pflanzfläche und Pflanzenarten getroffen werden.
Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünung
Bei einem Förderprogramm handelt es sich um ein Instrument der direkten Förderung. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, freiwillig Dach- und Fassadenbegrünungen umzusetzen. Über Förderprogramme können zielgerichtet dort Förderungen angeboten werden, wo ein hoher Handlungsbedarf besteht oder andere Instrumente nicht greifen.
Als Ergebnis der BuGG-Recherche 2024 lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass 111 Städte und somit circa 56 Prozent finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Für Fassadenbegrünungen bieten 102 Städte und somit circa 52 Prozent finanzielle Zuschüsse an. Sowohl für Gründächer als auch für Grünfassaden ist der Anteil an Städten, die direkte Zuschüsse anbieten, im Vergleich zu 2022 (Dach: 44 %, Fassade: 37 %) und 2023 (Dach: 47 %, Fassade: 39 %) stark gestiegen. Für Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen bieten 68 Städte und somit circa 35 Prozent eine Förderung an.
Zum Teil sind die Fördermöglichkeiten auf Programme von regionalen Zusammenschlüssen beziehungsweise Kreisen zurückzuführen. Es konnten acht regionale Förderprogramme gelistet werden. Viele Förderprogramme beruhen auch auf Städtebaufördermitteln, die im ausgewiesenen Sanierungsgebiet der jeweiligen Stadt an Dritte weitergeleitet werden können.
Darüber hinaus haben auch Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern angegeben, Gebäudegrün sowie Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen zu fördern. Nach unserem Kenntnisstand bieten für Dachbegrünungen 55, für Fassadenbegrünungen 36 und für Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen 23 kleinere Städte finanzielle Zuschüsse an. Die Liste ist nicht abschließend.
Im Jahr 2024 konnten insgesamt 166 Städte mit Förderprogrammen für Gründächer, 138 Städte mit Förderprogrammen für Fassadengrün und 91 Städte mit Förderprogrammen für Entsiegelungen und Hofbegrünungen ermittelt werden.
Die kommunalen Förderprogramme sind sehr individuell aufgebaut. Dementsprechend variieren auch die Förderhöhen stark von Stadt zu Stadt. Es ist festzuhalten, dass. . .
- die Spanne der maximalen Förderung für Dachbegrünungen von 10 bis 300 Euro/m² sowie 100 bis 200.000 Euro/Vorhaben reicht.
- die Spanne der maximalen Förderung für Fassadenbegrünungen von 10 bis 120 Euro/m² sowie 500 bis 200.000 Euro/ Vorhaben reicht.
- die Spanne der maximalen Förderung für Entsiegelungen und Hofbegrünungen von 10 bis 120 Euro/m² sowie 500 bis 100.000 Euro/Vorhaben reicht.
- die Förderquote zwischen 10 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten schwankt, bei einem Großteil der Städte jedoch bei maximal 50 Prozent liegt.


Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr
Gemeinden regeln individuell durch Satzung die Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet und stellen die notwendige Infrastruktur sicher. Zur Kostendeckung von Bau, Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erheben die Gemeinden eine Abwassergebühr (als Benutzungsgebühr) bei den Grundstückseigentümern. Innerhalb der Gesplitteten Abwassergebühr (GAbwG) wird die Beseitigung des Schmutzwassers nach dem Frischwassermaßstab berechnet.
Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr dient hingegen die befestigte und abflusswirksame Fläche mit Kanalanschluss des jeweiligen Grundstücks. Für Maßnahmen, die zum lokalen Regenwasserrückhalt beitragen, kann innerhalb der Satzung eine Gebührenreduktion für die Niederschlagswasserbeseitigung erlassen werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Dachbegrünung, sodass diese indirekt gefördert wird.
Als Ergebnis der BuGG-Recherche 2024 der Abwasser-(gebühren)satzungen aller deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (197 Städte) lässt sich festhalten, dass …
- alle Städte die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.
- bei 168 Städten (85 %) eine Gebührenreduktion für Gründächer besteht.
- im Vergleich zu 2022 (161 Städte bzw. 83 %) und 2023 (162 Städte bzw. 84 %) weitere Städte Dachbegrünungen bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigen.
- die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 im Durchschnitt bei 0,91 Euro/m² (168 Städte) liegt und damit zu 2023 (0,87 Euro/m²) leicht gestiegen ist.
- die durchschnittliche maximale Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung 61 Prozent beziehungsweise 0,55 Euro/m² (168 Städte) beträgt.
- je nach Stadt die Höhe der Niederschlagswassergebühr pro Jahr und die Höhe der maximalen Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung stark variiert.
Folgende Bedingungen für eine Reduktion können zusammengefasst werden:
- Geschlossene Pflanzendecke;
- Dauerhafte oder natürliche Begrünung,
- Aufbauhöhe/Substratschicht;
- Abflussbeiwert oder dauerhafter Wasserrückhalt;
- Mehrschichtige Bauweise;
- Maximale Dachneigung;
- Aufbau nach Stand der Technik;
- Retentionsgründach.
Informelle Planung
Dach- und Fassadenbegrünung wird zunehmend auch in informellen Planungen thematisiert. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht rechtlich formalisiert und standarisiert ist. Dadurch ist die informelle Planung zwar nicht unmittelbar rechtsverbindlich, bietet aber eine hohe Flexibilität in der Ausgestaltung. So können spezifische Herausforderungen mit angepassten Verfahren und Instrumenten angegangen werden. Im Mittelpunkt steht die kooperative Zusammenarbeit verschiedener Akteure, wodurch offene Aushandlungsprozesse entstehen sollen, die auch nicht staatliche Akteure einbeziehen. Die Wirksamkeit der informellen Planung beruht auf der Selbstverpflichtung der beteiligten Akteure. Zudem ist bei einigen formellen Verfahren die Berücksichtigung bestimmter informeller Instrumente festgesetzt. So müssen beispielweise städtebauliche Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt werden.
Auf Bundesebene werden informelle Planungen hauptsächlich durch Leitbilder umgesetzt. Diese dienen als Orientierung für unterschiedliche Akteure im Bereich der Raumentwicklung und Raumordnung.
Auf Landesebene gibt es einige informelle Planungsinstrumente, die das Thema der Dach- bzw. Fassadenbegrünung aufgreifen. Hierbei fällt auf, dass Gebäudebegrünung vorrangig in Dokumenten zum Klimaschutz beziehungsweise der Klimaanpassung als Maßnahme erwähnt wird.
Auf Kommunalebene wird Dach- und Fassadenbegrünung in verschiedenen Formaten der informellen Planung behandelt. Dazu gehören unter anderem Konzepte, Strategien, Leitfäden, Informationsbroschüren, Masterpläne und Maßnahmenprogramme.
Zusammenfassung
Das Thema Gebäudebegrünung (Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung) ist angekommen, wie die jährlich steigenden Zahlen der neu begrünten Flächen als auch der fördernden Städte eindrucksvoll verdeutlichen. Mit den etwa 200.000.000 m² bereits umgesetzter Dachbegrünungsfläche und den verschiedenen kommunalen Förderinstrumenten als auch Länder- und Bundesförderprogrammen darf sich Deutschland im weltweiten Vergleich zurecht in der Spitzengruppe der Länder sehen, die Gebäudegrün erfolgreich umsetzen. Den "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2024" erhalten Sie unter www.gebaeudegruen.info.












