Rheinland-Pfalz:

Verfügung gegen Ausbreitung des Japankäfers

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) von Rheinland-Pfalz hat Anfang September eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) in dem Bundesland zu verhindern. Daniela Schmitt, die für Landwirtschaft und Weinbau zuständige Landesministerin, lobte das schnelle Handeln der Behörde. Sie appelliert an alle, die angeordneten Maßnahmen dringend einzuhalten.
Obstbäume Schadinsekten

Bisher gibt es eine Pufferzone gegen den Quarantäneschädling in Mainz und dem nahegelegenen Bodenheim. Bislang gebe es keine Fänge des Schädlings in Rheinland-Pfalz, was sich aber sehr schnell ändern könne, sagte die Landesministerin. "Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen", so Schmitt.

Betroffen ist bisher eine sogenannte Pufferzone in Mainz, links des Rheins und im nahegelegenen Bodenheim. Dort gelten mindestens drei Jahre besondere Maßnahmen: So ist ein Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 cm Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt. Zudem sind Betriebe die mit Pflanzen arbeiten verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 m zu überwachen und bei Verdacht auf den Japankäfer sofort den Pflanzenschutzdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu informieren.

Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD unter japankaefer@add.rlp.de informieren. Der Käfer ist nahe der Landesgrenze in Hessen gefunden worden. Weil die Käferart mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark beeinträchtigen kann, wurde sie als Quarantäneschädling eingestuft. Wegen der mit der Verbreitung des Japankäfers einhergehenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden sind besondere Regelungen zur Tilgung zu ergreifen. cm/ADD Rheinland-Pfalz

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