Der Kommentar

Richtig Pflastern? Richtig Pflastern!

Seitdem 2006 eine leicht überarbeitete ATV DIN 18318 für "Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen" erschienen ist, reißt die Diskussion um Pflasterarbeiten nicht ab. Zum einen gab es große Empörung über Regelungen, die schon seit 1973 unverändert bestehen, beispielsweise die Breite der Fugen. Zum anderen wurden neue Regelungen kritisiert, zum Beispiel Anforderungen an die Bettungsstoffe. Auf einmal wurde auch klar, dass die ATV Regelungen enthält, die insbesondere in den typischen Aufgabenbereichen des Landschaftsbaus völlig übertrieben sind, beispielsweise die Dimensionierung von Fundament und Rückenstütze bei Einfassungen.

Darüber hinaus wurde auf einmal diskutiert, ob es überhaupt erlaubt ist, gebunden zu bauen, denn das war eine ungeregelte "Sonderbauweise". Dass all dieses eine Überinterpretation von normengläubigen Menschen ist, hat sich bis heute immer noch nicht herumgesprochen. Es war erst eine ZTV Wegebau notwendig, um zumindest den Normengläubigen etwas entgegen zu setzen. Kürzlich durfte ich mir bei einer internen Schulung eines großen Herstellers von Betonpflastersteinen erklären lassen, dass die Reduzierung der Fugenbreite in der Nutzungskategorie N 1 nach ZTV Wegebau (begehbare, nicht mit Kfz befahrbare Flächenbefestigungen) auf 1 mm der Untergang des Abendlandes sei. Beim Rückweg zu meinem Auto durfte ich jedoch feststellen, dass man auf dem Parkplatz des Herstellers durchaus bereit ist, ganz auf Fugen zu verzichten, auch wenn Schwerlastverkehr vorkommt.

Es gibt immer noch jene, die an die einzige Wahrheit der Regelungen glauben, die Straßenbauer gemacht haben. Wenn etwas von Landschaftsgärtnern kommt, ist das zumindest verdächtig. Und überhaupt, wenn Schäden auftreten, ist es doch meist so, dass die Ausführenden, gemeint sind die Landschaftsgärtner, handwerkliche Fehler gemacht haben. Und damit haben die Menschen leider nicht ganz Unrecht. Zum einen gibt es kaum noch Straßenbauer, die selbst pflastern. Die Unternehmen des Straßenbaus wollen zwar die (am liebsten durch Handwerksordnung geschützten) Aufträge, um sie dann an Subunternehmer (meist als Landschaftsgärtner gemeldet) weiter zu geben. Zum anderen ist besonders bei der gebundenen Ausführung, der handwerklich fehlerhafte Umgang mit den Baustoffen, Ursache für Mängel. Und dabei hilft das beste Regelwerk, unabhängig ob Straßenbau oder Landschaftsbau, überhaupt nichts.

Da liegt es doch auf der Hand, darüber nachzudenken den Beruf des Steinsetzers, oder wie ein Schweizer Kollege es nennt, den "Pfläschterer", als Ausbildungsberuf in Deutschland wieder ins Leben zu rufen. In der Schweiz gibt es den Beruf ja auch.

Am liebsten als gemeinsames Projekt von Straßenbau und Landschaftsbau? Schließlich sind sowohl Betriebe des Straßenbaus als auch des Landschaftsbaus bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet. Die Ausbildung zum Straßenbauer ist schon ein Berufsbild der IHK. Aber natürlich ist es auch ein Beruf des Handwerks.

Ich muss wohl aufhören zu träumen.

Ihr Martin Thieme-Hack

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