Ökonomisch betrachtet

Ruhetage

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Das war ja ein schöner Schlingerkurs vor Ostern. Plötzlich war der Gründonnerstag ein Ruhetag - und genauso schnell war es vorbei damit. Im Sinne der Pandemiebekämpfung ist so ein zusätzlicher Ruhetag wohl eine gute Idee. Ökonomisch betrachtet kostet ein Feiertag (sofern der Ruhetag als solcher gemeint war - vgl. ArbZG) aber nicht nur Geld, sondern verursacht auch administrativen Aufwand in den Betrieben.

Die Eigenart von Feiertagen ist es, dass sie lohnpflichtig sind, ohne dass Wertschöpfung entsteht. Das Gleiche gilt natürlich für die Maschinen (bis auf die Betriebsstoffe) und sämtliche andere Fixkosten (Overhead bzw. Gemeinkosten). Gerade vor Ostern hätte es den GaLaBau besonders getroffen, da jetzt wieder voll produktiv gearbeitet werden kann und die Nachfrage hoch ist.

Nach dem GaLaBau-Betriebsvergleich (https://www.galabau.de/galabau-check.aspx) betragen die variablen, das heißt leistungsabhängigen Kosten (Material, Fremdleistung, Gerätemieten, variable Gemeinkosten) durchschnittlich 40 Euro je produktive Stunde. Im Falle eines weiteren Feiertags können diese als erspart betrachtet werden. Pro Tag wären das in etwa 313 Euro für jede Arbeitskraft auf der Baustelle (AK). Demgegenüber stehen Fixkosten in Höhe von rund. 350 Euro pro AK, die nach wie vor zu Buche schlagen.

Letztlich ist noch der durchschnittliche Gewinn in Höhe von 5,30 Euro je produktive Stunde zu nennen, der durch einen zusätzlichen Ruhetag entfällt (gut 41 Euro je AK). In Summe ergibt sich damit ein ökonomischer "Schaden" in Höhe von etwa 390 Euro pro Arbeitskraft auf der Baustelle. Bei einem Betrieb mit 22 Mitarbeitern sind das 8.580 Euro. Klingt nicht viel? Durchschnittlich erwirtschaftet ein solches Unternehmen einen Jahresgewinn in Höhe von rund 170.000 Euro. Es wäre also mit einem Gewinnrückgang von über fünf Prozent zu rechnen. Dieser wäre nur zu beheben, wenn die zusätzlichen Kosten und der entgangene Gewinn auf die übrigen, produktiven Tage umgelegt, das heißt in den Kalkulationszuschlägen berücksichtigt würden. Damit ergäbe sich ein gleichbelastender Mehrzuschlag auf Personal- und Materialkosten in Höhe von in etwa 0,5 Prozent unter der Annahme, dass alle Geräte als Gemeinkosten betrachtet werden. Oder anders ausgedrückt: Eine Preissteigerung in vorgenannter Höhe. Angesichts der guten Konjunktur mag dieser Zuschlag durchsetzbar sein, mit Blick auf die, in den vergangenen Jahren bereits rasant steigenden Baukosten im Landschaftsbau von über 20 Prozent seit 2015 (destatis), wäre das eine weitere Verschärfung der Lage. Etwas milder würde es ausgefallen, wenn der Ruhetag einem Sonntag entspräche. Dann wäre er zumindest nicht lohnpflichtig. Für alle Auftraggeber und für die Betriebe also gut, dass der Ruhetag doch nicht kam. Ob es für die Entwicklung des Infektionsgeschehens gut war, ist nicht so einfach nachzurechnen.

Prof. Dr.-Ing. Heiko Meinen

h.meinen@kullmann-meinen.de

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Prof. Dr. Heiko Meinen
Autor

Leiter des Instituts für nachhaltiges Wirtschaften in der Bau- und Immobilienwirtschaft (inwb), Hochschule Osnabrück

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