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Saarland: Bauminister ordnet Preisgleitklauseln an

Baustoffe
Bauminister Klaus Bouillon ordnet für Saarlands Landes- und Bundesprojekte die Einführung von Preisgleitklauseln und den Verzicht auf Strafen bei Terminüberschreitung an. Foto: Carsten Simon

Saarlands Bauminister Klaus Bouillon hat auf die zum Teil dramatisch gestiegenen Baustoffpreise reagiert. Mit Preisgleitklauseln und einem Verzicht auf Strafen bei Terminüberschreitungen für Landesprojekte soll es besondere Vertragsregelungen geben, so der Minister in Saarbrücken. "Wir können kein Material herzaubern, das nicht da ist, aber wir können durch faire Vertragsregelungen verantwortungsvoll mit der Situation umgehen."

Für Landes- und Bundesprojekte gilt die Regelung ab sofort. Den saarländischen Kommunen will der Bauminister die Regelung ebenfalls zur Anwendung empfehlen. Preisgleitklauseln sollen zunächst für folgende Stoffgruppen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken (GP) vereinbart werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nach dem Vergabehandbuch des Bundes erfüllt sind: Holz (Abtlg. 16), vor allem Holz gesägt und gehobelt (Nr. 161), Gummi- und Kunststoffwaren (Abtlg. 22), vor allem Kunststoffwaren (Nr. 222) und Metalle (Abtlg. 24), vor allem Stahl (Nr. 241).

Sollten sich die Probleme auf andere Stoffgruppen ausweiten, könne die Liste später ergänzt werden, sagte der Minister. Schon heute habe er den Eindruck, dass Angebote der betroffenen Branchen deutlich teurer seien, weil "Angstzuschläge" einkalkuliert würden. Und wenn Unternehmen während der Ausführung in die Insolvenz gelangten, sei das ein harter Schlag für die Unternehmen und deren Mitarbeiter. Für Bauherren löse das zudem auch immer Störungen in der Projektabwicklung aus.

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