Saatgutmischungen nach dem Vorbild der Natur

Blühende und wildkrautreiche Flächen bringen Farbe und Vielfalt, steigern das Heimatgefühl und sichern das Überleben von Nützlingen und Blütenbestäubern. Neben der Honigbiene leisten gerade auch Wildbienen & Co einen ganz bedeutenden Beitrag zur Bestäubung. Manche Blütenbesucher sind oft auf bestimmte Pflanzen spezialisiert.

Einige Wildbienenarten besuchen zum Beispiel nur ganz bestimmte Pflanzenarten. Fehlen diese Arten in Garten oder Landschaft, fehlen auch die entsprechenden Insekten. Rund 80 Prozent aller heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen.

Seit dem Jahr 1983 beschäftigt sich die Firma Rieger-Hofmann GmbH mit dem Anbau von Wildpflanzen. In den Saatgutmischungen kommen insbesondere gebietsheimische Wildblumen, Wildgräser und Leguminosen für Begrünungen in der freien Landschaft, in der Landwirtschaft, aber auch im öffentlichen Grün oder Privatgarten zum Einsatz.

Die Zusammensetzung der Mischungen orientiert sich im Regelfall am natürlichen Verbreitungsgebiet der Arten. Solche Arten haben sich seit Jahrhunderten erfolgreich etabliert und bilden damit, auch in Form von Mischungen, auf Dauer die stabilsten Bestände. Gebietsheimische Pflanzenarten sind besonders gut an abiotische (z. B. Klima, Höhenlage, Sonneneinstrahlung, Boden) und biotische Standortbedingungen (z. B. Schädlinge) angepasst. Die Eigenschaften sind in ihren Genen festgelegt und werden weitervererbt. Mischungen mit gebietsheimischen Pflanzenarten sind ein Garant für eine erfolgreiche Etablierung. Für die Rieger-Hofmann-Mischungen werden "funktionierende Arten" - die unsere Natur positiv fördern - in einer sinnvollen prozentualen Zusammensetzung ausgewählt. Mischungen mit gebietsheimischen Wildpflanzen haben durch ihre große genetische Bandbreite eine bessere Anpassungsfähigkeit in der Natur. Hingegen sind Zuchtformen auf Homogenität gezüchtet(Sorten). Außerdem entsprechen Zuchtsorten auch nicht den Vorgaben des Naturschutzgesetzes. Nach dem Naturschutzgesetz geht es um die Sicherung und Erhaltung der gewachsenen genetischen Vielfalt heimischer Arten.

Samenmischungen für Gras- und Kräuteransaaten für die freie Landschaft, wie Straßenbegleitgrün oder Uferböschungen, sollen nach Gesetzeslage (§ 40 Abs. 4 BNatschG) aus regionaler Herkunft stammen. Zentrales Qualitätskriterium einer gebietsheimischen Art ist die Nachvollziehbarkeit seiner regionalen Herkunft, also wo wurde der Samen gesammelt und vermehrt. Die gesicherte Herkunft von Saatgut ist vielfach ein Qualitätskriterium bei der Ausschreibung. Die Sammlung des als Ausgangsmaterial verwendeten Saatgutes (Muttersaatgut) erfolgt in ausgewählten Naturbeständen aus der freien Landschaft in den verschiedenen Ursprungsgebieten Deutschlands und wird in den jeweils zugeordneten Produktionsräumen vermehrt. Dort sollte das Saatgut idealer Weise - gemäß seiner Herkunft - auch wieder ausgebracht werden. So ist es möglich, Saatgut gemäß der Heimatregion zu bekommen. Für folgende Anwendungsbereiche sind verschiedene Saatgutmischungen erhältlich: Wiesen und Säume für die freie Landschaft, Begrünungen für den Stadt- und Siedlungsbereich, Blühmischungen für Agrarumweltmaßnahmen sowie Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.

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