Sachkunde Pflanzenschutz: Gültigkeit erneuern
Für viele Inhaber der Sachkunde Pflanzenschutz wird die Fortbildung jetzt wieder aktuell. Für Tausende von Inhabern der Sachkunde Pflanzenschutz steht spätestens zum Jahresende die Pflicht zur Fortbildung an. Jeder Sachkundige muss sich spätestens nach drei Jahren erneut fortbilden.
Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Für zahlreiche Alt-Sachkundige endet dann die Gültigkeit ihrer Pflanzenschutz-Fortbildung. Wer diesen Zeitraum verstreichen lässt, darf danach keine Pflanzenschutzmittel mehr anwenden, damit handeln oder dazu beraten. Auskunft über den Gültigkeitszeitraum gibt der individuelle Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) bietet in Kooperation mit der Landakademie ein speziell für Landschaftsgärtner entwickeltes Online-Modul „Sachkunde Pflanzenschutz GaLaBau“ an. Es kann jederzeit unterbrochen und nach eigenem Zeitbudget später fortgesetzt werden. Zum Schluss gibt es eine deutschlandweit gültige Teilnahmebescheinigung nach §7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV). cm