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Sachsen-Anhalt: Schottergärten werden ab 2021 verboten

In Sachsen-Anhalt sind Schottergärten ab Januar 2021 verboten. Unbebaute Grundstücksflächen müssen begrünt werden. Kommunen dürfen zudem mit örtlichen Bauvorschriften Gebäudebegrünungen zur Pflicht machen. Das ist ein Ergebnis der vom Landesparlament in Magdeburg beschlossenen Novelle der Landesbauordnung (BauO LSA).

"Nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke" sind in Sachsen-Anhalt von nun an "wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen" heißt es in der neuen Bauordnung. Ausnahmen gibt es nur, "soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen" oder "Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen", beispielsweise Zufahrten zu nach hinten versetzten Garagen.

Die neuen Regelungen waren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen initiiert worden, die Teil der schwarz-rot-grünen Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt ist. "Die Bauordnung wird ökologischer, denn wir ermöglichen mehr grüne Städte und natürliche Häuser", sagte die grüne Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann. "Es war wahrlich ein Langstreckenlauf, die Bauordnung zu novellieren, bis zuletzt wurden Gespräche geführt."

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Sachsen-Anhalt begrüßte, dass der Landtag in Magdeburg dem Neuanlegen von Schottergärten "einen grünen Riegel vorgeschoben" hat. Wer ein Grundstück besitze, trage Verantwortung auch gegenüber der Gesellschaft. Böden abzuschottern bedeute letztlich, sich aus der Verantwortung zu stehlen. cm

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