Sachverständigenrat: Wirtschaftseinbruch so stark wie 2009

Coronavirus Konjunkturentwicklung
Der Wirtschaftseinbruch durch die Coronakrise wird nicht so heftig ausfallen, wie befürchtet. Zu diesem Ergebnis kommen Deutschlands Wirtschaftsweise. Foto: Sachverständigenrat

Der Wirtschaftseinbruch durch die Coronakrise wird nicht so heftig ausfallen, wie befürchtet. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage in seinem Jahresgutachten.

Aufgrund der kräftigen Erholung über den Sommer dürfte das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 5,1 Prozent sinken. Der Rückgang sei damit ungefähr so stark wie 2009 während der globalen Finanzkrise, so Deutschlands Wirtschaftsweise.

Für das kommende Jahr prognostizieren sie, dass sich die Erholung mit einem Wachstum von 3,7 Prozent verlangsamt fortsetzen wird. Das Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Feld, sagte, die Coronakrise sei noch nicht bewältigt. Durch die stark steigenden Infektionszahlen bleibe die Lage fragil.

Die vom aktuellen Lockdown stark betroffenen Branchen wie Gastronomie, Kultur und Verkehr hätten allerdings einen vergleichsweise geringen Anteil an der Bruttowertschöpfung, sagte die Volkswirtin Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats und Professorin an der Universität Erlangen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). So habe das Gastgewerbe einen Anteil von 1,6 Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung. Die vergleichsweise gut laufende Industrie dagegen einen Anteil von rund 25 Prozent und der ebenfalls geöffnete Einzelhandel von um die 10 Prozent.

Der Sachverständigenrat lobte die Politik für ihre raschen und entschlossenen Maßnahmen in der Krise. Das Konjunkturpaket sei jedoch nicht in allen Teilen zielgenau. So habe sich in einer für den Sachverständigenrat durchgeführten Umfrage gezeigt, dass von der temporären Umsatzsteuer-Senkung nur in geringem Maß die von der Krise besonders betroffenen Haushalte profitierten und die Weitergabe der Steuersenkung nur teilweise zu mehr Konsum führte.

Im weiteren Verlauf wären eine stärkere Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und eine größere Differenzierung der Überbrückungshilfen nach Betroffenheit durch die Krise vorteilhaft. Zudem könnte eine Energiepreisreform einen positiven Impuls setzen. cm/Sachverständigenrat

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