Fachtagung zur "Bautechnik im Garten- und Landschaftsbau"

Sachverständiger warnt vor Hochbauleistungen durch GaLaBau

VGL Nordrhein-Westfalen GaLaBau
Gefälligkeit gegenüber einem Bauherrn durch branchenuntypische Leistungen können teuer werden: der Sachverständige Dipl.-Ing. Wolf Meyer-Ricks.
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Beim Wiedereinbau von kontaminierten Aushubböden darf sich die Untergrundqualität nicht verschlechtern. Fotos: pcw
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2016 wird das Jahr der keramischen Großformatplatte, prophezeit der Sachverständige Dipl.-Ing. Piet Werland. Das Material hat Vorteile, aber auch Tücken.

Es gibt immer mehr Möglichkeiten, Flächen zu befestigen - und somit auch vermehrt technische Vorgaben und materialbedingte Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt. Vor dem aktuellen gesetzlichen Hintergrund wird ein cleveres Bodenmanagement immer wichtiger. Wie sich bautechnische Herausforderungen in den genannten Bereichen meistern lassen, darauf ging die Fachtagung "Bautechnik im Garten- und Landschaftsbau" im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck ein.

Gebäude nicht abdichten oder dämmen

Eingeladen hatte der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen Unternehmer und Entscheider aus Mitgliedsbetrieben sowie Landschaftsarchitekten. Das Angebot stieß auf großes Interesse: Verbandspräsident H. Christian Leonhards konnte mehr als 160 Teilnehmer begrüßen.

Als Zuhörer erfuhren sie kurz darauf, wie kostenträchtig es werden kann, aus Gefälligkeit gegenüber einem Bauherrn branchenuntypische Leistungen zu erbringen. Das unterstrich Dipl.-Ing. Wolf Meyer-Ricks, Sachverständiger für den Garten- und Landschaftsbau, in seinem Vortrag "Freiflächentypen und konstruktive Anschlussmöglichkeiten an das Gebäude": "Ich warne die ausführenden Landschaftsgärtner ausdrücklich davor, Leistungen zur Abdichtung oder Dämmung des Gebäudes durchzuführen." Denn wenn Leistungen des Hochbaus am Gebäude vorgenommen werden, besteht grundsätzlich ein Haftungsanspruch im Falle von dadurch entstehenden, meist sehr kostspieligen, Schäden am Gebäude.

Unzulänglichkeiten mit Fotos dokumentieren

Ohnehin ist aus Sicht des Referenten der Fassadensockel bei Vegetationsbereichen und Pflasterungen bis direkt ans Gebäude ein Bereich, bei dem Landschaftsgärtner besonders hinschauen müssen: Bei Neubauten ist beispielsweise eine "gewissenhafte Sichtprüfung" der Vorleistungen des Hochbaus für Landschaftsgärtner unerlässlich.

Bei landschaftsgärtnerischen Leistungen am Fassadensockel von Gebäuden ist ebenfalls eine Sichtprüfung vorzunehmen. "Wenn hier offensichtliche Unzulänglichkeiten an der Abdichtung oder der Dämmung festgestellt werden, so sollten diesbezüglich schriftlich Bedenken angemeldet werden." Wenn möglich, sollte das zusätzlich mit Fotos dokumentiert werden. Abschließend verwies der Referent auf Planungs- und Arbeitshilfen (Formularvorlagen) zum Thema, die direkt über die Geschäftsstelle des Verbandes bezogen werden können - wie beispielsweise die Sockelputz-Richtlinie.

Wie Dipl.-Ing. Piet Werland, ebenfalls Sachverständiger für den GaLaBau, deutlich machte, werden die Landschaftsgärtner in naher Zukunft verstärkt großformatige Feinsteinzeugfliesen auch an die Fassadensockel legen. "2016 wird das Jahr der keramischen Großformatplatte." Als Gründe für die Wahl dieses Belags geben die Endkunden meist ästhetische und funktionale Aspekte an. Und für Verarbeiter hat das geringere Gewicht für die Handhabung auf der Baustelle durchaus seinen Reiz. Aber das Material hat seine Tücken - weshalb laut Werland mehr als jeder vierte im Rahmen einer B+L-Marktanalyse befragte Fliesenleger versucht, im Rahmen seiner Beratung den Kunden von einem anderen Belag zu überzeugen.

Keramische Beläge ohne klare Normung

"Oft kommt der Kunde mit einer Erwartungshaltung, die sich gar nicht realisieren lässt", betonte der Referent in seinem Vortrag "Keramische Beläge im Außenbereich". Erschwerend kommt hinzu, dass es für derartige Bauweisen derzeit keine klare Normung gibt. Aus seinen Erfahrungen als Sachverständiger hat sich für Werland ergeben, dass die Prospekte und Anwendungsbeispiele der Hersteller wenig hilfreich sind und manchmal sogar zur Ursache für Schäden werden. Wie er erklärte, muss bei der Verlegung großformatiger keramischer Beläge mit geringer Belagsstärke besonders darauf geachtet werden, dass eine Belagslagesicherheit erreicht wird - was sich insbesondere bei ungebundener Bauweise immer als schwierig herausstellt.

Bodenschutzrecht bei Recyclingmaterial

Thematisiert wurden auch Bauvorhaben mit größeren Erdbewegungen. Dr. Michael Flemming, Sachverständiger für Altlasten, Probenahme, Analytik und chemisches Stoffverhalten, wies auf Besonderheiten hin, Unter dem Titel "Bodenmanagement im Garten- und Landschaftsbau" machte er am Beispiel des Autobahnausbaus "Westkreuz Bochum" deutlich, wie durch Wiedereinbau von mit Schwermetall unterschiedlich belasteten Aushubböden knapper werdende Deponiekapazitäten und steigende -kosten immens reduziert werden können: Von insgesamt 286.000 m3überwiegend kontaminiertem Aushub mussten lediglich 5500 m3 entsorgt werden. Als wichtigste Regel für den Wiedereinbau von belasteten Böden nannte der Referent, dass sich die vorhandene Untergrundqualität nicht verschlechtern darf.

Das kann auch zum Stolperstein werden, wenn Recyclingbaustoffe für den Garten- und Landschaftsbau als kostengünstige Alternative von Mineralgemischen aus Naturstein eingesetzt werden, so die Ausführungen von Flemming zum Thema "Recyclingmaterial im Garten- und Landschaftsbau".

Denn sobald Recyclingmaterial rechtlich kein Abfall mehr ist, unterliegt seine Verwendung nicht mehr den Vorgaben des Abfallrechts im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern den Regelungen des Bodenschutz- und Wasserrechts. Dies bedeutet, dass in der Regel für den Einbau von Recyclingmaterial eine dokumentierte wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Das wird in vielen Fällen selbst in den Städten und Gemeinden bei Planungen nicht ausreichend berücksichtigt. pcw

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