Als Asylbewerber abgelehnt, als Einwanderer zurückgekommen

Samba Gueyes langer Weg zur GaLaBau-Ausbildung in Oberbayern

Stolz sieht der GaLaBau-Unternehmer Oliver Eigner aus Oberbayern aus, wenn er über seinen neuen Azubi Samba Gueye spricht. Es hätte alles so einfach mit den beiden laufen können. Doch der Weg zur Ausbildung im Meisterbetrieb war lang. Denn die Nachwuchskraft stammt aus dem westafrikanischen Senegal und der gilt inzwischen als sicheres Herkunftsland. Daher hatte das bayerische Innenministerium für Gueye bereits während des Asylverfahrens ein Arbeits- und Ausbildungsverbot verfügt.

Im Frühjahr 2014, als der junge Westafrikaner auf Jobsuche war, lag diese Entscheidung noch in weiter Ferne und Gueye fragte Eigner mit seinem Lebenslauf in der Hand, ob er ihn als neue Arbeitskraft gebrauchen könne. "Mein damals zehnjähriger Sohn stand gerade neben mir, hat an meiner Jacke gezupft und eifrig gefordert: 'Papa, den musst du einstellen'", erinnert sich Eigner. Von der Ausländerbehörde kam rasch das Okay und ab Mai 2014 konnte Gueye im Unternehmen mitarbeiten.

2014 im GaLaBau eingestellt

Zwar musste zwei Monate später ein kleines Versäumnis der Ausländerbehörde bereinigt werden, da sich dort die bürokratischen Abläufe noch nicht ganz eingespielt hatten - Eigner war einer der Ersten, die sich für die Beschäftigung einer geflüchteten Person entschieden hatten - doch wirklich unerfreulich wurde die Lage erst im Sommer des nächsten Jahres.

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Denn damals wurde die Arbeitserlaubnis des Westafrikaners plötzlich nicht mehr verlängert. Ratlos wandte sich Gueye an den örtlichen Helferkreis, der dem offenherzigen jungen Mann stets mit Rat und Tat zur Seite stand. Der Helferkreis sandte an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einen Brief, der die Situation des Geflüchteten ausführlich schilderte. Die Antwort aus dem Bayerischen Innenministerium kam prompt: Er enthielt die Anweisung, die Arbeitserlaubnis Gueyes zu verlängern.

Seit 2016 mit Arbeitsverbot belegt

Die Freude hielt ein Jahr. "Dann kam ein erneutes Arbeitsverbot", seufzt Eigner. "Wir haben zwar wieder einen Brief an Herrn Herrmann geschickt, auch der VGL hat sich sehr für unsere Sache eingesetzt und die Willkommenslotsin war sogar selbst bei einem Termin im Landratsamt dabei, aber es half alles nicht. Obwohl Sambas Asylantrag noch nicht endgültig abgelehnt war, er bis dato Steuern gezahlt hat und sich nie etwas hat zu Schulden kommen lassen, wurde er jetzt zur Untätigkeit verdammt und musste staatliche Leistungen beziehen."

Eine Antwort aus dem Innenministerium kam erst, nachdem der Asylantrag in letzter Instanz negativ beschieden wurde. Sie bestätigte den Standpunkt der Ausländerbehörde: Als abgelehnter Asylsuchender könne Gueye nicht damit rechnen, jemals wieder eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Sie zeigte jedoch auch einen Ausweg auf: "Uns wurde vorgeschlagen, dass Samba zurück in den Senegal reist und von dort mit Arbeitsvisum wiederkehrt. Weil ich mir anfangs unsicher war, was von dieser Idee zu halten sei, habe ich mich bei der Willkommenslotsin Frau Hirschbeck nach der Vorgehensweise und den Risiken erkundigt. Es war schnell klar, dass es nicht einfach werden würde, aber es gab keine andere Lösung."

2017 ein deutsches Arbeitsvisum

Dass die Wiedereinreise schließlich geklappt hat, ist nicht allein dem Engagement dem Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen Eigner zu verdanken, sondern auch Prof. Dr. Alexander Graser von der Universität Regensburg, der Gueye während des gesamten Prozesses begleitet hat.

Denn die Anforderungen bei einer erneuten Einreise mit Arbeitsvisum sind sehr hoch. Nicht selten scheitern entsprechende Versuche am fehlenden Nachweis, mittels Ausbildungsgehalt den eigenen Lebensunterhalt vollständig finanzieren zu können.

Die größte Schwierigkeit hatte Gueye dabei, das Einreiseverbot von den üblichen zehn Monaten auf vier Wochen reduzieren zu lassen. Dafür gab es zwar bald die Zusage vom Landratsamt, kurz darauf wechselten jedoch die Zuständigkeiten. Nun war die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für den Fall verantwortlich. Doch dort konnten die Akten anfangs nicht ausfindig gemacht werden. Schließlich lagen die Papiere der ZAB vor, die Aufhebung des Verbots befand sich aber noch in weiter Ferne. Immer wieder wurde Gueye hingehalten, vertröstet, mit belanglosen Worten abgespeist. Schließlich drängte die Zeit, denn der Senegalese hatte auf Anforderung bereits seinen Flug nach Dakar gebucht. Die regelmäßigen ZAB-Besuche fanden in immer kürzer werdenden Abständen statt. Doch erst am Morgen des Abflugtages gelang es dem inzwischen äußerst nervösen jungen Mann, einen Mitarbeiter der ZAB dazu zu bewegen, die Verkürzung der Einreisesperre zu unterschreiben.

"Den geben wir nicht mehr her"

Dann ging alles sehr schnell: Von der Zentralen Ausländerbehörde fuhr Gueye direkt zum Flughafen. Wenige Stunden später saß er im Flieger. Nach zehn Tagen erhielt er von der deutschen Botschaft in Dakar sein Arbeitsvisum für Deutschland und Ende Oktober kehrte in seine neue Heimat zurück. Seit dem 1. November befindet er sich nun in Ausbildung. Doch hat sich dieser Aufwand wirklich gelohnt? "Aber ja", lacht Eigner ohne einen Funken Zweifel im Gesicht, "Samba gehört doch längst zum Team. Den geben wir nicht mehr her."

Theresia Hirschbeck, Willkommenslotsin

Professor Graser: Wie Geflüchteten ein Spurwechsel gelingt

Alexander Graser promovierte in Harvard. Inzwischen ist er Professor für Öffentliches Recht und Politik an der Universität Regensburg. Er hat Samba Gueye maßgeblich unterstützt, alle Unterlagen für eine Wiedereinreise nach Deutschland zu erlangen. Hier erläutert er die Hintergründe des Falls. Das Interview führte Theresia Hirschbeck, Willkommenslotsin beim VGL Bayern.

Herr Graser, ohne Ihre Hilfe hätte Oliver Eigner heute wohl keinen senegalesischen Auszubildenden. Warum ist es so schwierig für abgelehnte Asylbewerber, mit Visum in Deutschland zu arbeiten?

Alexander Graser: Weil das politisch nicht gewollt ist. Theoretisch könnte man den Leuten, die hierher kommen, den Spurwechsel vom Asylgesuch zum Arbeitsvisum erlauben, wenn zwar klar ist: das Asylverfahren war zwar nicht erfolgreich, aber wir könnten die Leute hier gut gebrauchen, weil sie engagiert sind, gut arbeiten und sich eingelebt haben. Doch man hat Angst, Fehlanreize zu setzen. Deshalb müssen diese Leute erst mal nach Hause zurückkehren.

Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand mit Arbeitsvisum wiederkommen darf?

Alexander Graser: Das hängt stark davon ab, wie kooperationswillig die Behörden sind, woher der Ausländer kommt und wie die politische Stimmung gerade ist. Immerhin gibt es ein Zugeständnis seitens der Politik: Die Vorabzustimmung. Sie erlaubt, dass die Behörden alle Voraussetzungen für das Arbeitsvisum prüfen, bevor der Ausländer überhaupt ausgereist ist. Er muss in seinem Heimatland zwar noch ein Visum beantragen. Doch die dortige Botschaft entscheidet sich auf Grundlage der Rückmeldungen deutscher Behörden. Das macht die Reise ins Heimatland eigentlich unsinnig. Denn was soll dort neues herauskommen, wenn die hiesigen Behörden schon alles geklärt haben? Aber formell trifft die Botschaft die maßgebliche Ermessensentscheidung. Daher ist die Rückkehr nach Deutschland zwar sehr wahrscheinlich, aber stets bedroht. Es kann immer sein, dass die Botschaft doch noch anders entscheidet. Doch je mehr diesen Weg gehen, desto besser spielt er sich ein und desto leichter wird es.

Haben Sie Tipps für die Unternehmen, wie diese rechtliche Schwierigkeiten verhindern und „ihren“ Geflüchteten unterstützen können?

Alexander Graser: Firmen müssen dringend darauf achten, dass der Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis hat. Außerdem ist ein enger Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde sehr hilfreich. Es macht einen riesen Unterschied, wer dort anruft oder ob jemand mitgeht, wenn die Arbeitserlaubnis verlängert werden soll. Wenn man bereit ist, diese Zeit aufzuwenden, kann das einem viel Ärger ersparen.

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