Der Kommentar
Schlechter Architekt – guter Auftrag
von: Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-HackKlarer lässt sich die Nachtragsstrategie eines Auftragsnehmers kaum formulieren: "Uns sind diese Aufträge die Liebsten." So hat es kürzlich ein Landschaftsbauunternehmer formuliert. Da mag man jetzt denken: "Wie kann jemand nur seine Kunden so über den Tisch ziehen?" Aber wer wen über den Tisch zieht, ist häufig gar nicht so klar. Das Unternehmen, dass aus einem schwachen Vertrag Profit schlagen will oder der Auftraggeber samt Planungsbüro, die den Vertrag so schwammig machen, dass jeder den Vertrag für sich so auslegen kann, wie es gerade passt.
Die Juristen nennen das Gleichgewicht von geschuldeter Leistung und Vergütung "Synallagma". Wikipedia übersetzt diesen Begriff aus dem Griechischen mit "gegenseitigem Vertrag". Bezeichnet wird damit das Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag. Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt. Dies ist das Prinzip des "do ut des" (lateinisch: "Ich gebe, damit du gibst"). Auf dieser Einhaltung von Verträgen beruht das deutsche Zivilrecht. Am Bau ist dagegen die Nichteinhaltung von Verträgen der Regelfall, und zwar von beiden Vertragsparteien. Mit dem privaten Baurecht unerfahrene Juristen haben häufig Schwierigkeiten zu verstehen, dass Menschen über eine Sache einen Vertrag vereinbaren und am Ende eine ganz andere Sache bekommen haben. Häufig waren die Änderungen sogar gewünscht, nur eben nicht genau so wie es dann geworden ist. Manche sprechen beim Bauen sogar von einem iterativen Prozess, wo man sich in wiederholten Zyklen dem Ziel schrittweise und kontinuierlich annähert.
Nun lebt mancher Planer – wie Landschaftsgärtner gelegentlich auch – tatsächlich von den Leistungen, die nicht erbracht, aber trotzdem bezahlt werden. Das Erstellen von detaillierten Ausführungsplänen ist Knochenarbeit. Die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Bauverträge verlangt hohes sprachliches Verständnis. Dafür Personal zu finden ist schwierig, denn die Ausbildung konzentriert sich doch sehr auf die Arbeit am Entwurf. Mitarbeiter mit hohem technischem Verständnis arbeiten zudem häufig gerne in ausführenden Unternehmen.
Ein noch größeres Problem sind fehlgeleitete Förderprogramme. Die Politik möchte Geschwindigkeit beweisen und ruft Förderprogramme mit völlig abenteuerlichen Zeitrahmen aus. Häufig ist bei Millionenprojekten keine Zeit für eine solide Ausführungsplanung samt sauberer Vertragsgestaltung. So wird auf der Grundlage eines noch nicht freigegebenen Entwurfes ausgeschrieben. Eine Einladung für Nachträge. Entscheidungsschwache öffentliche Auftraggeber tun ihr Übriges.
Am Ende wird es Unternehmen geben, die sich auf die schwachen Verträge spezialisieren, über Nachträge und häufig auch über Ärger Gewinne generieren. Es wird aber auch jene geben, die im Vorwege versuchen, Schwächen im Vertrag ausfindig zu machen und dann durch gezieltes Nachfragen auf der Vergabeplattform den anderen Bietern das Nachtragsgeschäft schwer machen. Beides hat seine Berechtigung im Markt und Aussicht auf Erfolg.
Ihr Martin Thieme-Hack










