Schüler-Ferienjobs: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Recht und Normen
Wenn Jugendliche noch schulpflichtig sind, dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Foto: Univers Beeldbank, CC BY 2.0

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Für viele Schüler beginnt die Zeit der Ferienjobs. Es gibt ein breites Spektrum an Arbeiten mit verschiedensten Aufgaben. Doch Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben.

Die Bedingungen unter denen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die DGB-Jugend hat die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Das Gesetz verbietet Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt - das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.

Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber auch hier sind einige Regeln zu beachten: Wenn Jugendliche noch schulpflichtig sind, dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn es gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung.

Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit, also tempoabhängige Arbeiten. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr.

Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, wenn Schüler bereits 16 Jahre alt sind. Zum Beispiel im Gaststättengewerbe dürfen sie dann bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist ebenfalls tabu, außer beispielsweise bei Sportveranstaltungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch Fragen wie die Ruhepausen junger Menschen unter 18 Jahren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten.

Schüler sind während ihres Ferienjobs beim Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers versichert. Der Unfallversicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.

Beiträge zur Sozialversicherung fallen bei Schüler-Ferienjobs nicht an. Wenn der Lohn allerdings über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag (knapp 900 Euro brutto) pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag zu schließen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben werden.

cm/DGB-Jugend

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