Schweiz: Mindestlohn im GaLaBau steigt auf 4750 Franken

Die schweizerische grüne Branche hat einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Er bietet den Arbeitnehmern mehr Ferientage und eine Erhöhung der Mindestlöhne für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau auf 4750 Franken (4346 Euro) pro Monat. Darauf einigten sich der Unternehmerverband Jardin Suisse und die Gewerkschaft Grüne Berufe Schweiz.

Voraussetzung für die Lohnerhöhung sind der Besitz eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und drei Jahre Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau. Die Regelung gilt vier Jahre lang für alle Mitgliedsbetriebe von Jardin Suisse, die ihren Sitz in der deutschsprachigen Schweiz haben, außer in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen. Dabei handelt es sich um mehr als 1300 Betriebe mit fast 12.000 Mitarbeitern.

Der neue Mindestlohn darf in den ersten drei Jahren um maximal 250 Franken (231 Euro) unterschritten werden. Die Mindestlöhne der übrigen Kategorien und Bereiche der grünen Branche bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Löhne unter 4000 Franken obligatorisch um 0,5 Prozent angehoben werden. Die wichtigste Änderung für die Mitarbeitenden in der grünen Branche ist die Ferienregelung: Neu gelten 25, ab dem fünfzigsten Lebensjahr 30 Tage Ferien.

cm/Jardin Suisse

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