Schweiz will gartenhistorische Denkmäler besser schützen

Gartendenkmäler
Solche Bilder wird es ab 2015 nicht mehr geben. Der Zentralverband Gartenbau zieht sich aus dem bundesweiten Städtewettbewerb zurück. Foto: Entente Florale Deutschland

Das schweizerische Bundesamt für Kultur (BAK) sowie die eidgenössische Landesgruppe des Internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten (ICOMOS Suisse) haben eine flächendeckende "Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz" veröffentlicht. Sie enthält 30.000 Objekte und umfasst private und öffentliche Gärten von gartenkulturellem Wert. Zugleich legten sie einen "Leitfaden für Behörden und Fachleute" vor. Er soll helfen, wertvolle historische Gärten und Anlagen langfristig zu erhalten und zu schützen.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Siedlungsdrucks wollen das Bundesamt und ICOMOS Suisse den Blick auf die Bedeutung von Gärten, Parks und Freiraumanlagen lenken. Neben Schloss-, Villen- und Bauerngärten würden auch Park-, Schul- und Sportanlagen große Wertschätzung in der Bevölkerung genießen, hieß es bei der Präsentation in Bern. Sogar einfache Vorgärten, gestaltete Industrieanlagen, Alleen und Plätze trügen wesentlich zur Siedlungs- und Lebensqualität bei. Das BAK plant deshalb, in den kommenden zwei Jahren Pilotprojekte zur Sicherung des Gartenerbes zu unterstützen.

Mit Unterstützung des BAK, dem Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen (BSLA), dem Schweizer Heimatschutz, dem Institut für Denkmalpflege und Bauforschung der ETH Zürich und der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) hat ICOMOS Suisse in 20-jähriger Arbeit systematisch und flächendeckend die historischen Gärten und Anlagen in der Schweiz erfasst. Die Liste ist nun abgeschlossen und online einsehbar. Sämtliche rund 30.000 Anlagen sind vor 1960 entstanden.

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Gartendenkmäler
Im Garten des Berner Béatrice-von-Wattenwyl-Hauses aus dem 18. Jahrhundert kündigte die Schweizer Kulturbehörde neue Maßnahmen an. Foto: Sandstein, CC BY-SA 3.0

Die "Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz" ist nicht rechtsverbindlich. Allerdings bildet sie eine Grundlage für vertiefende Inventare und Schutzmaßnahmen. Mit dem neuen "Leitfaden für Behörden und Fachleute" werden erstmals für die Schweiz exemplarische Wege aufzeigt, wie historische Gärten und Anlagen planerisch und rechtlich langfristig geschützt und erhalten werden können. Anhand konkreter Beispiele werden Hinweisinventare, Schutzverordnungen, Schutzverfügungen und Schutzanordnungen in der Nutzungsplanung vorgestellt. In den kommenden zwei Jahren will das BAK in verschiedenen Gemeinden, die ihre historischen Gärten langfristig sichern wollen, Pilotprojekte zu unterstützen. Dabei begleitet die Bundesbehörde die Gemeinden bei der praktischen Umsetzung der im Leitfaden aufgezeigten Wege. cm/BAK

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) gibt das Projekt Entente Florale auf. Das Präsidium beschloss einstimmig, den bundesweiten Städtewettbewerb in seiner jetzigen Form und Struktur nach Abschluss des Wettbewerbs 2014 nicht weiter als Träger zu unterstützen. Der bereits für 2015 ausgeschriebene Wettbewerb wird damit ausgesetzt. Der ZVG stellte bisher den organisatorischen und finanziellen Rahmen für den Wettbewerb und war neben dem Deutschen Tourismusverband, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Städtetag Trägerverband des Wettbewerbs.

Der Verband habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, "dieses hervorragende Projekt zur Förderung der grünen Stadtentwicklung nicht weiter zu verfolgen", sagte ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Doch hätten immer weniger Städte und Gemeinden am Wettbewerb teilgenommen. In diesem Jahr gab es noch sieben Teilnehmer. Die Interessensbekundungen für 2015 ließen nicht darauf schließen, dass kommendes Jahr mehr Teilnehmer zusammengebracht werden können. Der ZVG kündigte an, die Förderung des städtischen Grüns weiterhin im Blick behalten und sich auf diesem Feld engagieren zu wollen. "Es besteht damit auch die Chance neue Wege zu gehen", so Mertz.

Der Komiteevorsitzende der Entente Florale Deutschland, Bürgermeister Klaus Groß, bedauerte die Entscheidung des Zentralverbandes. Die Gemeinden würden damit ein Instrument verlieren, das "in herausragender Weise geeignet ist, die grüne Stadtentwicklung, das bürgerschaftliche Engagement und das Wir-Gefühl in Städten und Gemeinden zu fördern". Die Entscheidung sei jedoch "aufgrund der gegebenen Realitäten nachvollziehbar".

Der Wettbewerb Entente Florale fand 2001 erstmals in Deutschland statt. In Frankreich und England existiert er bereits seit 1975. Sein Ziel war es, Städte und Dörfer mit mehr Grün und sozialer Infrastruktur zu beleben. Dabei sollte auch die örtliche Gemeinschaft gefördert werden. Inzwischen wird der Wettstreit jährlich in zwölf europäischen Staaten durchgeführt. In Deutschland haben sich in den zwölf Wettbewerbsjahren über 250 Kommunen daran beteiligt. ZVG/EF

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