Sommerhitze: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Für Personen, die im Sommer im Freien arbeiten, können hohe Außentemperaturen zum Gesundheitsproblem werden. Kommt bei der Arbeit nämlich zur körperlichen Anstrengung auch noch die brütende Sommerhitze, steigt die Körpertemperatur schnell übermäßig an. Der Körper überhitzt. Bei der arbeitenden Person kann es im schlimmsten Fall zur Hitzeerschöpfung, einem Hitzekollaps oder zum Hitzeschlag mit Organversagen kommen. Doch mit den richtigen Schutzmaßnahmen kann vorgebeugt und auch in den Sommermonaten leistungsstark weitergearbeitet werden.

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die eigene Gesundheit und die der Arbeitnehmer unter der Hitze am Arbeitsplatz nicht leidet. Dazu zählen: Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden legen, gegebenenfalls den Arbeitsbeginn vorverlegen. Vor allem schwere körperlicher Arbeit in die kühlen Morgenstunden legen. Arbeitsplatz zum Beispiel mit einem Sonnensegel oder Sonnenschirm beschatten. Fahrzeuge mit Klimaanlage bereitstellen. Häufigere Kurzpausen in beschatteten Bereichen einlegen. Zwei bis dreimal pro Stunde je fünf Minuten Trinkpause machen die Arbeit erträglicher. Mitarbeiter unterweisen, damit sie wissen, was im Gefahrenfall zu tun ist. Außerdem ist es sehr wichtig, ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen.

Als Faustregel beim Trinken gilt: Bei großer Hitze stündlich zwei bis dreimal ausreichend Flüssigkeit, am besten Trinkwasser, stilles Mineralwasser, Früchtetee oder Fruchtschorlen, trinken. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter eine mobile Toilette benutzen können. Bei Arbeiten in der Hitze ist es zudem wichtig, dass alle aufeinander achten. Klagt eine Person über Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder unklare Beschwerden, gilt es schnell zu reagieren. Die betroffene Person muss sofort in den Schatten gebracht werden. Wenn sie liegen möchte, sollte dafür gesorgt werden, dass der Oberkörper etwas erhöht ablegt werden kann. Neben ausreichend zum Trinken dienen feuchte Tücher der Kühlung. Bewusstlose müssen in die stabile Seitenlage gebracht werden und es muss sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 benachrichtigt werden.

Was sich in anderen Branchen bewährt hat, haben inzwischen auch Landschaftsbau-Unternehmen für sich entdeckt: Kühlfunktionskleidung funktioniert wie eine "Klimaanlage zum Anziehen". Dazu wird das Kleidungsstück kurz in Wasser getaucht und ausgedrückt. Bei Bedarf wird es oberflächlich mit einem Handtuch abgetrocknet, damit kein Gefühl von Nässe auf der Haut entsteht. Die dreidimensionale Faser speichert das Wasser und gibt es langsam in die Umgebungsluft ab. Diese Verdunstungskälte schützt den Körper stundenlang vor Überhitzung. So bleibt man konzentrierter, leistungsfähiger und das Unfallrisiko bei der Arbeit sinkt. Gewaschen werden die langlebigen Textilien mit pH-neutralem Flüssigwaschmittel.

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