Sondervermögen
Klima- und Transformationsfonds erhält 100 Mrd. Euro

100 Milliarden Euro davon sollen dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden, der seit einigen Jahren verschiedene Stadtgrün-Programme mit Geld ausstattet.
Das KTF finanziert das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz". Mit dem Bundesprogramm sollen Kommunen eine Unterstützung für die Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement erhalten. Vom Start des Förderprogramms im Jahr 2023 bis 2028 stehen dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Programm könnte nun fortgesetzt werden.
Auch das Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" erhält sein Geld vom KTF. Seit 2021 ertüchtigte es Park- und Grünflächen in Städten und Gemeinden für eine Zukunft mit sommerlicher Hitze, Trockenheit und Starkregen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss die Projektauswahl. Bisher wurden dafür 576 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
2024 wurde es im Zuge von Einsparungen auf Eis gelegt. Nun könnte es fortgesetzt werden. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität soll über zwölf Jahre laufen. Die Artikel 109, 115 und 143 h des Grundgesetzes werden extra geändert, um die Fonds-Mittel von der Schuldenbremse auszunehmen.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau begrüßte die Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität.
"Allerdings braucht es schnell Klarheit und Planungssicherheit, was die dringend nötigen Investitionen in grün-blaue Stadtentwicklung betrifft", sagte BGL-Präsident Thomas Banzhaf. Denn die lebenswerte Stadt müsse 2030 ganz anders aussehen als heute: "klimaresilient durch mehr Parks und Wasserelemente, mehr entsiegelte, grüne Frei- und Versickerungsflächen, mehr Solar-Gründächer und professionell begrünte Gebäude – und mit viel mehr Bäumen." Dafür brauche es hohe Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe. Das Sondervermögen müsse die Investitionen in die grün-blaue Infrastruktur in den Städten beinhalten und klar zuweisen.
cm/ BGL
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