SPD begräbt Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Die Sozialdemokraten haben die Einführung eines gesonderten Unternehmensstrafrechts begraben. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty hatte dazu einen ausgefeilten Gesetzentwurf vorgelegt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war das rechtspolitische Vorhaben vor drei Jahren noch mit einem Prüfauftrag versehen worden. Nun berichtete die SPD-Parteizeitung "Vorwärts", dass es für ein Unternehmensstrafrecht "keine Chance" mehr gäbe.
Der Entwurf aus Nordrhein-Westfalen sah vor, dass für bekannte Delikte wie Betrug, Steuerhinterziehung oder Bestechung nicht länger nur Individuen, sondern künftig auch ein Unternehmen selbst bestraft werden kann. Es solle dafür büßen, wenn es kriminelles Verhalten seiner Mitarbeiter "geduldet, begünstigt oder gar provoziert" habe, erläuterte der NRW-Justizminister. Als Sanktionen sah sein Entwurf Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes vor, in extremen Fällen sogar die Auflösung des Unternehmens. Außerdem sollte der Name des bestraften Unternehmens veröffentlicht werden.
In der Wirtschaft hatte das Gesetzesvorhaben nur wenige Freunde gefunden und auch die CDU/CSU-Fraktion sperrte sich. Bereits Ermittlungen gegen ein Unternehmen und die Berichterstattung dazu würden den betroffenen Betrieb einen enormen Imageschaden zufügen, selbst wenn sich später herausstelle, dass die Vorwürfe nicht stichhaltig seien, kritisierte die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand. Die Stiftung Familienunternehmen warnte vor einer diskriminierenden Doppelbestrafung inhabergeführter Unternehmen, weil dort in den meisten Fällen die obersten Entscheidungsträger auch deren Eigentümer seien.
Bundesjustizminister Heiko Maas soll inzwischen an einer Verschärfung des Ordnungswidrigkeiten-Rechts arbeiten, heißt es im "Vorwärts". Es solle künftig eine angemessene Geldbuße gegen Konzerne wie VW ermöglichen. Der SPD-Politiker denke auch über alternative Sanktionen, wie einen Ausschluss von Ausschreibungen, nach. cm
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