SPD-Bundesminister wollen Mindestlohn schneller erhöhen

Mindestlohn Bundesregierung und -ministerien
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bis 2022 auf mindestens 12 Euro erhöhen und die Einhaltung stärker kontrollieren. Foto: Thomas Trutschel/Photothek; Susie Knoll
Mindestlohn Bundesregierung und -ministerien
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bis 2022 auf mindestens 12 Euro erhöhen und die Einhaltung stärker kontrollieren. Foto: Thomas Trutschel/Photothek; Susie Knoll

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben ein Eckpunktepapier zur schnelleren Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Danach soll der Mindestlohn bis 2022 auf mindestens 12 Euro steigen. Seine Einhaltung soll dann stärker kontrolliert werden. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,50 Euro. Bis zum 1. Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro/h steigen.

Scholz und Heil kritisieren in dem Papier, dass die Spielräume für eine stärkere Anhebung des Mindestlohns in wirtschaftlich guten Zeiten nicht genutzt worden seien. Das sei jedoch notwendig, damit Arbeitnehmer, die zum Mindestlohn beschäftigt werden, an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung partizipieren könnten. "Den Mindestlohn wollen wir deshalb in Richtung eines echten, auf Teilhabe gerichteten 'Living Wage' fortentwickeln und damit der Erwerbsarmut entgegenwirken", so die sozialdemokratischen Bundesminister.

Nach ihren Vorstellungen soll bei künftigen Anpassungsentscheidungen der Mindestlohnkommission der sogenannte Medianlohn stärker berücksichtigt werden. Er markiert das mittlere monatliche Bruttogehalt sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter, und dient der Ermittlung von Armutsgefährdung. Liege das auf Vollzeitbasis erzielte Arbeitsentgelt unterhalb der Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns, müsse von einer Armutsgefährdung ausgegangen werden, erläutern Scholz und Heil.

Abschaffen wollen sie die Anrechnung von Zulagen und Zuschlägen auf den Mindestlohn. Feiertags- und Sonntagszuschläge, Erschwerniszulagen und die Schmutzzulage machten sich für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich im Portemonnaie sonst nicht mehr bemerkbar. Das Anrechnungsverbot soll in den § 1a des Mindestlohngesetzes eingefügt werden. Allein für den Nachtarbeitszuschlag soll das nicht gelten. Abgeschafft werden sollen auch die Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose und Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Damit Arbeitnehmer ihre Rechte besser wahrnehmen können, sollen sie bei Mindestlohnverstößen ihres Unternehmens von der Zollbehörde darüber schriftlich informiert werden. Die mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungen sollen künftig digitalisiert und den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssten die geltenden Mindestlohnhöhen in den entsprechenden Arbeitsverträgen ausgewiesen werden. So könnten Mindestlohn-Beschäftigte ihre Ansprüche vor Arbeitsgerichten besser geltend machen. cm

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