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Sportanlagenlärmschutzverordnung wird gelockert

Sportplätze sollen intensiver und länger genutzt werden können. Das sieht eine vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) vor.

Die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr werden um 5dB erhöht. Außerdem gibt es mehr Rechtssicherheit für den Altanlagenbonus von Sportstätten, die vor 1991 entstanden sind. Sie können nun auch nach einer Sanierung die alten Lärmschutz-Richtwerte behalten. "Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen", erklärte die Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks, die die Novelle erarbeitet hatte. "Wir brauchen Sportplätze in der Stadt - für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können."

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) lobte den Beschluss als einen "Steilpass". Die Bundesregierung habe einen zeitgemäßen Interessenausgleich zwischen Sportlern und Immissionsschutz geschaffen. Die lokalen Sportvereine waren immer wieder in das Visier von Anwohnern der Sportplätze geraten, die gegen einen längeren Betrieb der Anlagen in den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen geklagt hatten. Der Präsident des Bremer Fußballverbandes, Björn Fecker, nannte die Salvo-Lockerung einen "wichtigen Meilenstein für den Fußball".

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