Sportministerkonferenz verlangt Erhöhung des Fördervolumens
333 Millionen Euro für kommunale Sportstätten

In einer ersten Tranche werden Deutschlands Kommunen Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereitgestellt. Vorgesehen sind Jahresraten über sechs Jahre. Die Mittel sollen eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglichen. Zugleich sollen sie beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten helfen.
Sanierung auch von Sportfreianlagen
Ausdrücklich sieht der Projektaufruf nicht nur eine Instandsetzung von Schwimmbädern und Sporthallen vor, sondern auch die Sanierung von Sportfreianlagen. Damit gemeint ist nicht zuletzt "die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen". Dabei sind zertifizierte, nachhaltige Materialien zu verwenden, die eine angemessene Lebensdauer sicherstellen und recycelbar sind. Entsprechend den EU-Bestimmungen wird festgelegt: "Nicht förderfähig sind Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen."
Der Bundesanteil der Projektförderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Im Regelfall trägt der Bund bis zu 45 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese Regelungen gelten auch für die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin.
Gefördert werden jedoch nur neue Maßnahmen. Maßnahmen, die bereits in früheren Förderrunden des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) oder aus dem "Investitionspakt Sportstätten" eine Zuwendung erhalten haben, kommen für eine erneute Förderung im Bundesprogramm SKS "grundsätzlich nicht in Betracht".
Projetskizzen bis zum 15. Januar
Bis zum 15. Januar können Kommunen und Stadtstaaten ihre Projektskizzen über das Projektskizzenformular in easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ einreichen. Anschließend werden die Skizzen im Bundesbauministerium gesichtet und vorgeprüft. Der Haushaltsausschuss des Deutsche Bundestags beschließt dann bis Ende Februar über die ausgewählten Vorhaben. Die Zuwendungsbescheide werden durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erteilt.
NL-Stellenmarkt

Bei Vertretern des Sports und der Länder ist das neue Bundesprogramm jedoch nicht auf ungeteilte Freude gestoßen. Ursache sind die von der schwarz-roten Koalition geweckten Erwartungen zur Vergabe einer "Sportmilliarde": Noch Anfang September erklärten die CDU/CSU- und die SPD-Bundestagsfraktion unisono: "Die Sportmilliarde kommt". "Eine Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren sind ein kraftvolles Zeichen", betonte Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten.
Tatsächlich aber sieht es nach deutlich weniger aus. Die Beschlussempfehlung des Bundestags-Haushaltausschusses zum Einzelplan 60 des Haushalts 2025 sieht vor, dass für das Jahr 2025 fünf Millionen Euro für die "Sanierung kommunaler Sportstätten" bereitgestellt werden und als Verpflichtungsermächtigungen 328 Millionen Euro (davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 250 Millionen Euro, in 2027 bis zu 50 Millionen Euro und in 2028 bis zu 28 Millionen Euro). Gegenüber der angekündigten eine Milliarde Euro verbleibt eine Differenz von 667 Millionen Euro.
Sportministerkonferenz für mehr Geld
"Von einer Milliarde Euro kann derzeit keine Rede sein", kritisierte Juliane Kuhlmann, Präsidentin des Landessportbunds Hessen. "Diese Ankündigung ist mehr PR als tatsächliche Hilfe für den Sport."
Und die Sportministerkonferenz der Bundesländer unter Leitung von Theresa Schopper, Kultusministerin von Baden-Württemberg, bemängelte in einem Beschluss vom 17. Oktober (52.SMK-BV12/2025), dass "im Haushalt die angekündigte Sportmilliarde für die laufende Legislaturperiode bislang nicht abgebildet ist". Der Sanierungsbedarf im Bereich der Sportinfrastruktur sei weiterhin hoch.
Die Sportminister der Länder forderten daher, dass "durch den Bund eine reale Erhöhung des Fördervolumens im Vergleich zur Förderung in der abgelaufenen Legislaturperiode für die Breitensportinfrastruktur gewährleistet werden muss, wie im Koalitionsvertrag angekündigt". Positiver sieht es der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
"Dass zumindest ein Drittel der Sportmilliarde in die konkrete Umsetzung geht, ist erfreulich", lobt BGL-Politikreferent Thomas Krämer: "Wichtig ist, dass die Sportplatzprojekte bald auf die Schiene kommen." Dafür brauche es weniger Bürokratie und - spätestens bei der nächsten Runde - höhere Fördersätze für die Kommunen. cm/BMWSB/ SMK
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