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Staatliche Zuschüsse

Staatliche Zuschüsse zur Umrüstung kompletter Beleuchtungssystemen auf stromsparende LED-Technik können noch bis zum 31.Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Mindest-Investitionssumme muss 2000 Euro betragen, so die aktuelle Förderrichtlinie. Die verwendeten Leuchtkörper müssen CE-gekennzeichnet sein. Bei der Anwendung sind die Vorgaben der DIN EN 12464 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten zu beachten.

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