Stadtbäume ohne Formalitäten fällen
Koblenz und Bielefeld schaffen Baumschutzsatzungen ab

In Koblenz, wo 2011 eine viel gelobte Bundesgartenschau stattfand, beschloss der Stadtrat im März dieses Jahres mit einer knappen Mehrheit, die Baumschutzsatzung abzusägen. Der Antrag stammte von der örtlichen FDP. Sie bezeichnete die Regelung als „zu starken Eingriff in das Privateigentum“ und bürokratisch. Kritisiert wurde auch ein angeblich geringer Nutzen der Regelungen. Im Stadtrat schlossen sich die CDU, die Freien Wähler, die Wählergruppe Schängel und die AfD der Argumentation an.
Angeblich geringer Nutzen der Regeln
Deutliche Kritik kam von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, die dagegen votierten. Sie warfen der Ratsmehrheit vor, ein funktionierendes Instrument ohne Not aufzugeben und warnten vor einem „falschen Signal“ für den Umgang mit dem Stadtgrün und betonten die Bedeutung verbindlicher Regeln. Die bisherige Satzung habe unter anderem Ersatzpflanzungen vorgesehen und damit einen Ausgleich für gefällte Bäume geschaffen. Ohne diese Vorgaben drohe ein schleichender Verlust des Baumbestandes.
Ein ähnlicher Kurswechsel zeigt sich in Bielefeld. Dort hat die neue Rathausmehrheit aus CDU und SPD im Februar 2026 ebenfalls die Baumschutzsatzung abgeschafft. Künftig sollen die Genehmigungspflichten und mögliche Sanktionen durch ein Beratungsangebot ersetzt werden. Die bisherige Regelung hatte vorgesehen, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen: Diese Vorgaben entfallen nun vollständig.
Grüne kritisieren den Beschluss scharf
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Beschluss scharf und bezeichneten die „ersatzlose Aufhebung“ als einen gravierenden Eingriff in den kommunalen Naturschutz. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bezweifeln die Grünen. Nach einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sind Naturschutzbeiräte bei wesentlichen Entscheidungen mit Bedeutung für Natur und Landschaft zu beteiligen. Die vollständige Abschaffung des kommunalen Baumschutzes ist aus grüner Sicht eine solche wesentliche Entscheidung. Jetzt soll sich die Kommunalaufsicht in Detmold damit beschäftigen.
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Prof. Dr. Daniel Mühlleitner von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat eine „Tendenz zur Abschaffung von Baumschutzverordnungen“ festgestellt. Er analysierte zwei Kommunalbefragungen: eine in Bayern (2018) und eine in Nordrhein-Westfalen (2022). Danach haben damals 17 Kommunen in Bayern und 44 Kommunen in NRW vormals bestehende Baumschutzverordnungen abgeschafft. Die nordrhein-westfälische Umfrage erkundete außerdem, wie viele Kommunen über die Neueinführung einer Baumschutzsatzung diskutierten, sich dann aber dagegen entschieden: Es waren 102 Städte und Gemeinden.
Wissenschaftler: „Tendenz zur Abschaffung“
Verblüffend ähnlich sind sich die Argumente gegen die Baumschutzsatzungen aus den Befragungen von 2018 und 2022, verglichen mit jenen, die dieses Jahr in Koblenz und Bielefeld vorgetragen wurden: Kritisiert wurden schon früher ein hoher Verwaltungsaufwand, zu hohe Kosten, ein zweifelhafter Nutzen, eine Bevormundung der Bürger und ein übermäßiger Eingriff in die Eigentumsrechte. Einige Kommunen meinten auch, dass Bäume ohne Verordnung bereits ausreichend geschützt seien. Im waldreichen Bayern gab es zudem die weitverbreitete Auffassung, Bäume gäbe es doch genug.
Mühlleitner hält dagegen: „Es zeigt sich, dass Baumschutzverordnungen durchaus ein sinnvolles Instrument zum Schutz von Bäumen darstellen können.“ Dass die Ökosystemleistungen von Bäumen, wie etwa Kühlleistung und CO2-Fixierung, mit zunehmendem Alter exponentiell anstiegen, sei wissenschaftlich belegt.
Demgegenüber stehe ein zeitlicher Aufwand zur Durchsetzung einer Baumschutzverordnung im Schnitt von lediglich einer Verwaltungsstunde pro Monat auf 1.000 Einwohnern. Dass die Verwaltung beim Baumschutz nicht übermäßig handelt, lässt sich daran ermessen, dass in Bayern durchschnittlich 72 Prozent aller Fällanträge bewilligt wurden. In Nordrhein-Westfalen waren es im Schnitt 73 Prozent.

GALK für Erhalt der Baumschutzsatzungen
„Die GALK spricht sich ausdrücklich für den Erhalt der Baumschutzsatzungen aus“, erklärte Rüdiger Dittmar, Präsident der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz. „Sie hat zur Unterstützung der Kommunen eine Mustersatzung erarbeitet. Auf dieser Grundlage kann in Städten und Gemeinden ein Erhalt der Baumbestände gewährleistet werden, der die Interessen der privaten Baumeigentümer und einfacher Verwaltungsverfahren gewährleistet.“ Bäume seien ein wesentlicher Teil der Lebensgrundlagen in Städten und Gemeinden. Sie würden deutlich zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen und seien daher unverzichtbar.
Es ist jedoch zu erwarten, dass in künftigen Wahlkämpfen das Pflanzen und Fällen von Bäumen eine wichtige Rolle spielen könnte. In Bielefeld stand die Abschaffung der Baumsatzung bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD. In Berlin bereitet die FDP mit Zank um Stadtbäume ihren Abgeordnetenhaus-Wahlkampf vor: „Der Berliner Senat will aus dem Schuldenpaket des Bundes 2 Milliarden Euro für das sogenannte Baumgesetz ausgeben – Geld, das Berlin an anderer Stelle viel dringender braucht“, erklärte Christoph Meyer, Berlins FDP-Landesvorsitzender.
Er nannte als Beispiele Wissenschaft und Bildung, Polizeiwachen und Feuerwehr, saubere Bahnhöfe und die Sanierung von Brücken. „Erst Grundsätzliches reparieren, dann Grünflächen erweitern. Vernunft statt Verschwendung“, so seine vereinfachende Parole.
Baumschulen gegen Wahlkampfgetöse
Für die Baumschulen geht das gar nicht. „Wenn das Bürokratieabbau sein soll, ist uns nicht mehr zu helfen“, erwiderte Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen (BdB).
Es dürfe nicht sein, dass die Politik das Stadtgrün und vor allem die kühlenden Bäume vom Konsensthema zum Zankapfel befördere. Guhl: „Das ist Profilierung auf niedrigstem politischem Niveau.“
cm
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