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Städte, Gemeinden und Baugewerbe für zweiten Rettungsschirm

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) haben einen zweiten kommunalen Rettungsschirm gefordert. "Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär.", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg. Für ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa ist es "angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstandes keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen zu kürzen".

Bereits 2020 habe der Investitionsrückstand bei den Kommunen rund 147 Milliarden Euro betragen, so die beiden Verbände. Die derzeitige Unsicherheit führe in zahlreichen Kommunen zur Rückstellung weiterer Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung. Dabei würden gerade jetzt die Kommunen als Konjunkturlokomotive gebraucht, um gut aus der Krise zu kommen, so der DStGB sowie der ZDB. Für die konjunkturelle Erholung nach der Pandemie brauche es starke Kommunen und ihre Investitionen, die gut zwei Drittel der gesamten staatlichen Investitionstätigkeit ausmachten. Gegen die Krise dürfe nicht angespart werden. Landsberg: "Es braucht zwingend einen zweiten Rettungsschirm von Bund und Ländern für die Kommunalfinanzen, mindestens für die Jahre 2021 und 2022." Ein zweiter Rettungsschirm sollte vor allem die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbe- sowie der Einkommensteuer umfassen.

"Eine offensive Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene ist für die Zeit nach der Corona-Pandemie von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung", ergänzte Pakleppa. Gemeinsam könnten Kommunen und Baugewerbe Motor für eine konjunkturelle Erholung sein. Sie könnten zugleich die infrastrukturellen Voraussetzungen auf kommunaler Ebene schaffen, damit Deutschland seiner Rolle als Wirtschafts-, Kultur- und Forschungsnation auch in der Zukunft gerecht werden könne. cm/ZDB

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