Städtebau-Fördermittel "Zukunft Stadtgrün" verteilt
Das Bundesumwelt- und Bauministerium hat im November bekannt gegeben, welche Summen aus dem neuen Städtebauförderungsprogramm "Zukunft Stadtgrün" den Ländern in diesem Jahr zur Verfügung standen. Die Unterstützung erfolgt als Bundesfinanzhilfe gemäß Artikel 104b Grundgesetz. Dazu wurde eine ergänzende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen. Der Verpflichtungsrahmen des Bundes für 2017 beträgt 50 Millionen Euro.
Die größten Anteile davon erhielten der Westen und der Süden Deutschlands. Nordrhein-Westfalen bekommt 11,52 Millionen Euro (23,16 %), Bayern 7,13 Millionen Euro (14,33 %) und Baden-Württemberg 6,19 Millionen Euro (12,44 %). Im Mittelfeld lagen Niedersachsen mit 4,68 Millionen Euro (9,34 %), Hessen mit 3,72 Millionen Euro (7,5 %) und Berlin mit 2,5 Millionen Euro (5,02 %). Schlusslichter sind Bremen mit 479.000 Euro (0,96 %), das Saarland mit 616.000 Euro (1,2 %) sowie Mecklenburg-Vorpommern mit 1,03 Millionen Euro (2,0 %).
Die Fördermittel konnten für Investitionen in die Aufwertung und Qualifizierung von Grün- und Freiräumen, quartiersbezogene Stadtgrünmaßnahmen, die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung, die Vernetzung von Grün- und Freiräumen, die Nach- oder Zwischennutzung von Brachflächen durch Grün- und Freiflächen sowie Maßnahmen der Barriere-Armut oder -Freiheit verwendet werden.
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