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Städtebauförderung "Zukunft Stadtgrün" 2019 gestartet

Kommunen, die Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" beantragen wollen, sollten es jetzt tun. Noch bis zum 28. Februar können sie Anträge zum Programm 2019 bei den Bundesländern einreichen. Über ihre Projektidee wird dann bis zum Sommer kommenden Jahres entschieden. Die Anträge zum Programm 2020 müssen bis zum 30. September abgeliefert werden. Über die Förderung der Maßnahmen soll es bis Anfang 2020 Klarheit geben.

Damit können erneut Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" beantragt werden. Bund und Länder stellen dafür jeweils 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gelder können für Investitionen in die Aufwertung und Qualifizierung von Grün- und Freiräumen, quartiersbezogene Stadtgrünmaßnahmen, die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung, die Vernetzung von Grün- und Freiräumen, die Nach- oder Zwischennutzung von Brachflächen durch Grün- und Freiflächen sowie Maßnahmen der Barrierearmut oder -Freiheit verwendet werden. Über den Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" werden erstmals Schwimmbäder als förderfähige Einrichtungen in die Städtebauförderung aufgenommen.

Neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich innerhalb eines acht-jährigen Zeitraums durchzuführen. Deshalb sind nur solche Maßnahmen zu beantragen, für die vor Ort eine Bewilligungsreife hergestellt worden ist. Vorrang haben Maßnahmen in Kommunen, die eine zügige Durchführung der Maßnahme erwarten lassen und deren Ausgabereste sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

cm/MHKBG Nordrhein-Westfalen

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