Junge Landschaft

Stairs to the top

von:
Junge Landschaft Außenmöblierung

178. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Treppenbau.

Einmal wollte ich mit der Überschrift ein wenig auf den Putz hauen und die Leser ins Grübeln bringen. Klingt gut, oder? Auf Deutsch heißt der neue Artikel allerdings nur unspektakulär: „Die Treppe nach oben“. Es soll also um Treppen gehen. Treppen sind ein sogenanntes Funktionsbauwerk und haben die Aufgabe, uns auf einem kleinen Raum einen Höhenunterschied überwinden zu lassen.

Keiner kann heute sagen, wer Treppen erfunden hat. Gefühlt waren sie schon immer da und zählen ohne Zweifel zu den ältesten "Baudetails" der Menschheit, neben den Mauern. Treppen findet man in jeder Epoche, in jedem Baustil, auf allen Kontinenten und bei allen Kulturen.

Im GaLaBau ist Treppenbau immer noch ein heikles Thema und eine der schwierigsten Disziplinen in der Gartengestaltung. Warum eigentlich?

Es tauchen da drei Gründe auf, die uns das Leben oder besser das Bauen schwermachen:

  1. Eine Treppe muss berechnet werden! Schwierig, rechnen - Oh Gott!
  2. Treppenbau funktioniert nur, wenn man sich an sehr strenge Regeln (viel strenger als in allen anderen Bereichen unseres Berufszweiges) hält. Sie helfen, Unfallgefahren vorzubeugen.
  3. Der Bau einer Treppe erfordert absolute Genauigkeit in der Bauausführung, denn man sollte schon mit der letzten Stufe genau oben ankommen - nicht zu tief und auch nicht zu hoch.

Alles Gründe, die den innovativen, kreativen und leicht zum Freestyle neigenden Landschaftsgärtner ein wenig die Schweißperlen auf die Stirn treiben.

In der Gartengestaltung, beispielsweise im Zusammenhang mit Haustüren oder Sitzplätzen, erhalten Treppenanlagen einen repräsentativen Charakter und werden zu eigenständigen Gestaltungselementen. Da sie verhältnismäßig kostenintensive Bauwerke sind, lohnt sich eine sorgfältige planerische Auseinandersetzung immer.

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Grafik: Uwe Bienert
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Grundlagen des Treppenbaus

Neben den Begriffen, die man von einer Treppe kennen sollte, darf man nicht aus den Augen verlieren, wie die Treppe konstruktiv aussehen soll. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten eine Treppe zu bauen. Schon die Materialauswahl, die Örtlichkeiten und die unterschiedlichsten Kundenvorstellungen lassen uns hier nur erahnen, welche Vielfalt da möglich ist. Trotzdem kann man alle Konstruktionen auf folgende hauptsächlich angewendeten Treppenformen zurückführen (siehe Tabelle S. 51)

Neben diesen Standardvarianten kommen auch noch folgende Bauarten zum Einsatz:

  • Dreiecks- oder Keilstufen: Keilstufen haben eine schräge Auflagefläche und am unteren Ende einen 3-5 cm tiefen, stumpfwinkligen Falz, der das Abrutschen der Stufe verhindern soll. Die Stufenelemente werden auf einem vorgefertigtem Betonfundament aufgemörtelt oder geklebt. Eine für den Hochbau erfundene, schnell zu bauende, stabile Treppenkonstruktion.
  • Plattenstufen: Plattenstufentreppen werden in der Freiraumgestaltung selten gebaut. Sie sind im Hochbau bautechnisch angebracht. Das eigentliche Stufenelement ist eine Platte. Die Steigung wird mithilfe eines vorgefertigten Fundaments hergestellt. Gerade im modernen Wohnungsbau ist die von unschätzbarem Vorteil. Die Platten werden auf die vorgefertigten Fundamente aufgemörtelt oder geklebt.
  • Gemauerte Stufen: Eine weitere Variante des Treppenbaues ist die gemauerte Treppe aus Backstein oder Klinker. Bei dieser Treppe wird entweder auf ein vorgefertigtes Fundament mithilfe von genormten Steinen das Steigungsverhältnis aufgemauert oder die Treppe als kompaktes Bauwerk gleichzeitig (Fundament und Belag) hergestellt. Dabei kommen bei den Steinen Normal- und Dünnformat zum Einsatz.
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Der Kern ist das Stufenelement

Treppen können aus den verschiedensten Materialien erbaut werden. Dabei hängt die Auswahl des Materials und der Oberflächenbearbeitung zunächst vom Nutzungszweck, dann aber auch von Gestaltungsanspruch und sicher auch von finanziellen Erwägungen ab. Klassische Materialien wie Naturstein oder Beton sind ebenso denkbar wie Klinker, Holz oder Metall.

  • Blockstufen aus Naturstein oder Beton sind sicher die Klassiker im Treppenbau. Je nach Querschnitt muss bei dieser massiven und stabilen Form mit etwa 140 kg/m gerechnet werden. Häufig sind Querschnitte von 15/35 cm oder 14/40 cm bei 1 m oder 1,2 m Länge als Lagerware vorhanden. Ansonsten variieren die Baulängen je nach Anbieter zwischen 50 und 150 cm in 10 cm Schritten. Insbesondere bei Natursteinen sind Sonder- und Maßanfertigungen üblich. Je nach Einsatzzweck werden Blockstufen auch in Sonderformen, beispielsweise mit Unterschneidung oder Falz, angeboten.
  • Legstufen ermöglichen eine gewisse Materialersparnis und sind aufgrund des geringeren Gewichts leichter zu verbauen. Sie sind aus Naturstein oder Beton ebenso denkbar wie aus Holzbohlen oder aus Metall als Gitter oder Blech. Standardwaren aus künstlichem oder natürlichem Gestein sind etwa 7 cm stark und ermöglichen Auftrittstiefen bis 40 cm. Ein Setzstein der Höhe 7 cm ermöglicht Stufenhöhen um 14 cm. Winkelstufen sind üblicherweise aus Beton und haben einen Bauquerschnitt von 14/40 cm. Das Gewicht beginnt ab etwa 70 kg/m.
  • Stellstufen ermöglichen eine praktisch durchgängige Materialkontinuität zwischen Weg und Treppe. In der Regel werden sie durch einen Leistenstein, einen Großstein, aber auch durch Holz oder einen Bandstahl abgestellt und die Stufe anschließend mit dem Material des Weges ausgelegt. Aufgrund der labilen Bauteile sollten die Steller zu wenigstens 1/3 im Fundament eingebunden werden.

Eine gute Treppe braucht eine gute Basis

Die Basis und der buchstäblich feste Halt werden einer Treppe (wie bei jedem Bauwerk) durch das Fundament garantiert. Treppen werden mit ihrem Fundament waagerecht auf dem gewachsenen Boden auflagern. Dadurch wird die Auflast (das Gewicht der Treppe und seiner Nutzer) gleichmäßig auf den Untergrund verteilt, das Risiko eines Absackens (Setzens) der Treppe wird so klein wie möglich gehalten, Rissbildungen kommen auf Grund der entfallenen Scherkräfte praktisch nicht vor und um Materialien zu sparen und den Arbeitsaufwand beim Aushub zu senken, kann das Fundament abgestuft werden.

Man unterscheidet dabei in folgende Fundamentarten (siehe nebenstehende Tabelle)

Gebaut werden Fundamente in verschiedenen Konstruktionsformen. Hierbei unterscheidet man zwischen:

  1. Vollfundamente
    Bei diesen Fundamenten befindet sich unter der gesamten Treppe ein Fundamentkörper. Dabei ist ein Beton von C20/25 bis C25/30 F1 zu wählen
  2. Streifenfundamente
    Streifenfundamente werden an beiden Treppenseiten in einer Breite von > 0,30 m in einen vorgefertigten Fundamentgraben aus Beton C20/25 F1-F3 oder Beton C25/30 F1-F3 gebaut. Sie haben die Funktion, entweder die Stufen direkt oder eine bewehrte Fundamentplatte aufzunehmen.
  3. Fundamentplatten
    Diese Form des Fundamentes wird in der Freiflächengestaltung selten verwendet. Die Fundamentplatte besteht aus Beton C20/25 F1 oder C25/30 F1 und wird auf mindestens zwei Streifenfundamente aufgelagert. Sie findet Ihre Anwendung im Hochbau und bei längeren Treppenanlagen in der Freianlage. Der Bau ist wegen der langwierigen Schalungsarbeiten sehr aufwendig.
  4. Punktfundamente
    Die einfachste Art der Fundamentierung sind die Punktfundamente, die ihre Anwendung nur bei Stellstufentreppen mit wenig Stufen haben. Als Beton wird hier C 12/15 bis C 15/20 F1 verwendet.
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Grafik: Uwe Bienert
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Grafik: Uwe Bienert

Sicherheit ist alles - Handläufe und Absturzsicherungen

Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Handläufe leiten, sie bieten Halt, vermitteln Sicherheit. Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 12/1-3 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände" müssen Geländer mindestens 1 m, bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 1,1 m hoch sein. Insoweit konkretisiert das bundeseinheitliche Arbeitsstättenrecht für den gewerblichen Bereich das Bauordnungsrecht, das heißt die Bauordnungen der Länder, die für Geländer eine Mindesthöhe von 0,90 m fordern, beispielsweise für den Wohnungsbau.

Die Geländer müssen so ausgeführt sein, dass sie in der angegebenen Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m aufnehmen können. Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurch stürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Handläufe sollen dem Treppenbenutzer einen sicheren Halt bieten. Sie müssen so geformt sein, dass sie ein sicheres Umgreifen ermöglichen. An den freien Seiten der Treppen müssen Handläufe ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt werden. Die Enden der Handläufe müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängenbleiben oder abgleiten kann.

Treppen mit mehr als vier Stufen müssen …

  1. … mit einem Handlauf ausgerüstet sein, soweit dieser nicht bereits aufgrund des Bauordnungsrechts der Länder bei einer geringeren Stufenzahl gefordert wird; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein
  2. … auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt, und zusätzlich
  3. …mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt
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Grafik: Uwe Bienert
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Grafik: Uwe Bienert
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Auch eine Treppe braucht eine Entwässerung

Eine Treppe soll immer ausreichend entwässert werden, um eine Eis- beziehungsweise Moos- und Algenbildung zu verhindern. Das leistet in der Regel ein etwa ein- bis dreiprozentiges Gefälle in Laufrichtung. Dieses kann auch durch ein Seitengefälle ergänzt werden. Grundsätzlich soll kein Wasser von oben in den Treppenlauf einlaufen. Die unterste Eintrittstufe wird üblicherweise um bis zu 1 cm in den unten anschließenden Belag eingebunden. Dadurch bleibt auch bei kleineren Setzungen das Fundament unsichtbar und für Ausspülungen weniger anfällig.

Ein wenig Berechnung gefällig?

Relativ einfach! Als Erstes errechnet oder ermittelt man mit einem Gerät (Nivelliergerät oder Wasserwaage) den Höhenunterschied, den die Treppe überbrücken soll. Wenn man das bewältigt hat, überlegt man sich die Bauart der Stufe. Die nächste Überlegung wäre dann: Wie viele dieser Stufen kann man übereinanderlegen, ohne das Maß des Höhenunterschiedes zu überschreiten und ohne mit dem Winkelschleifer an einer Stufe Gewalt anzutun und sie "abzufeilen". Dabei sollte jede dieser Stufen mit einem Zuschlag von 1 cm bedacht werden, da man die Stufe in ein Gefälle setzen muss, um das Wasser abzuleiten. Anhand der Stufenformel kann man sich jetzt die Werte für den Auftritt ermitteln und daraus Rückschlüsse auf die Länge der Treppe ziehen. Berechnung erledigt! Ich höre schon die Skeptiker. Ja - sicher gibt es auch noch die Podestregeln, die Podestberechnungen, die Entwässerung und vieles andere mehr.

Uwe Bienert
 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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