Steuergesetz soll Pendlerpauschale auf 38 Cent anheben

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil initiierten Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt.
Verkehrspolitik Politik und Verbände
Alle Pendler bekommen künftig eine Pauschale von 38 Cent/km, Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten weiterhin die Mobilitätsprämie. Foto: Prapan/Adobe Stock

Wie sie darin schreibt, habe sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Die Regelungen sollen im Januar 2026 in Kraft treten.

Durch eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden nun ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt.

Das soll auch für jene Steuerpflichtigen gelten, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.

Die Bundesregierung betont, dass der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft der seit zehn Jahren gültigen "One in, one out"-Regelung unterliegt. Da es sich dabei im Saldo um ein "Out" in Höhe von rund 11,4 Millionen Euro handelt, werde die Summe als Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung stehen.

cm/hib/MIS

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Landschaftsarchitekt:in (w/m/d) Projektleitung..., Frankfurt am Main  ansehen
Gärtner:in (w/m/d), Frankfurt am Main  ansehen
Landschaftsarchitekt (m/w/d), Biberach an der Riß  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen