Steuergesetz soll Pendlerpauschale auf 38 Cent anheben

Wie sie darin schreibt, habe sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Die Regelungen sollen im Januar 2026 in Kraft treten.
Durch eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent soll die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden nun ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt.
Das soll auch für jene Steuerpflichtigen gelten, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Die Bundesregierung betont, dass der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft der seit zehn Jahren gültigen "One in, one out"-Regelung unterliegt. Da es sich dabei im Saldo um ein "Out" in Höhe von rund 11,4 Millionen Euro handelt, werde die Summe als Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung stehen.
cm/hib/MIS
NL-Stellenmarkt









