Unternehmensführung

SVLFG: Arbeitgeber müssen Corona-Tests anbieten

Gesundheit Ausbildung und Beruf
Ausgenommen seien nur Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten, so die SVLFG. Grafik: SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko pro Kalenderwoche mindestens zwei Corona-Tests angeboten werden müssen.

Ausgenommen seien nur Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiteten. Ein höheres Risiko liege unter anderem vor, wenn die klimatischen Bedingungen in Räumen eine Virus-Ausbreitung begünstigten (z. B. in Kühlräumen oder wenn nicht ausreichend gelüftet werden kann), Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien (z. B. Saisonarbeitskräfte), der Personenkontakt häufig wechsele (z. B. im Verkauf) oder Speisen zusammen eingenommen würden. Corona-Viren könnten entweder durch einen PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Die Tests seien vom Arbeitgeber zu beschaffen, der auch die Kosten hierfür tragen müsse. Alternativ könne er einen externen Dienstleister beauftragen, die Tests im Unternehmen durchzuführen. Der Nachweis über die Beschaffung der Tests oder eine Vereinbarung über die Durchführung durch Dritte sei vier Wochen lang aufzubewahren. SVLFG

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