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SVLFG bietet Unternehmen Beitragsstundung an

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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, an, ihre fälligen berufsgenossenschaftliche Beiträge zu stunden.

Für eine Stundung ist ein schriftlicher Antrag mit kurzer Begründung des Einzelfalls bei der SVLFG erforderlich. Die Anforderungen seien dabei auf ein Minimum beschränkt, betonte die Berufsgenossenschaft. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird jetzt verzichtet.

Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. Weil auch ohne Mahnung Säumniszuschläge für Beitragsfälligkeiten in Höhe von einem Prozent pro Monat anfallen, wird auf diese Säumniszuschläge zunächst bis Ende Juni verzichtet.

Vor einer Stundung seien jedoch vorrangig Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zu nutzen, teilte die SVLFG mit: "Es muss bedacht werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der SVLFG auch von der Zahlung der Beiträge abhängig ist."

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kündigte an, sie werde die Zahlungserleichterungen im Einzelfall schnell und pragmatisch einräumen. Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der SVLFG in Verbindung setzen (versicherung@svlfg.de). Abwarten und einfach nicht zahlen, sei die schlechteste Lösung. Die Mitarbeiter der SVLFG stünden auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung.

cm/SVLFG

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