SVLFG bleibt bei traditionellen Papierfragebögen

Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage mitgeteilt hat, beteiligt sie sich nicht am digitalen Lohnnachweisverfahren. Wie in den vergangenen Jahren hat die SVLFG den bei ihr versicherten Betrieben ein Papierfragebogen übersandt, der die notwendigen Daten für den Beitragsbescheid erhebt.

Wie Hartmut Fanck, Leiter des Beitragsbereichs, mitteilte, gibt es bei der SVLFG keine Absicht, die Abfrage durch Papierfragebögen in den nächsten Jahren zu verändern. Eine digitale Erhebung der Lohnsummennachweise für Arbeitnehmer wäre zwar möglich, doch müssten diese Daten dann später mit den analog erhobenen Daten zu den Arbeitstagen von Unternehmern, Ehegatten und unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörige zusammengeführt werden. Das lohne eine Umstellung nicht.

Die Papierfragebögen für das vergangene Jahr müssen bis zum 11.Februar 2019 bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Kassel vorliegen. Alternativ können die Daten auch online und passwortgeschützt über das Extranet der SVLFG eingereicht werden.

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