SVLFG mahnt beim Fällen von Vorhängern zur Vorsicht

Beim Fällen sogenannter Vorhänger, Bäumen, die in der Fällrichtung geneigt sind, hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in der Vergangenheit immer wieder schwere Unfälle verzeichnet. Nun mahnt sie zu besonderer Vorsicht.

Bei Vorhängern platzen die Stämme während des Fällvorgangs schlagartig - oft über mehrere Meter - von unten nach oben auf und verletzen den Motorsägenführer. Das mag auf den ersten Blick überraschen: schließlich hängt der Baum schon in der gewünschten Fällrichtung, so dass ein mühsames Auf- und Umkeilen nicht notwendig wird. Ursache für solche Unfälle ist jedoch fast immer eine falsche Fälltechnik.

Die SVLFG empfiehlt, solche Bäume mit einer Sicherheitsfälltechnik mit Halteband zu fällen. Das sei "nahezu gefahrlos". Ein Vorhänger kann zum Beispiel ein einseitig beasteter Baum am Waldrand sein oder ein Baum, der von einem Sturm leicht angeschoben wurde. Wie bei allen Fällarbeiten ist eine gründliche Baumansprache Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten. Damit wird die Fällrichtung bestimmt sowie die Rückweiche und der Rückweicheplatz festgelegt. Kommt man zum Ergebnis, dass der Baum als Vorhänger zu fällen ist, ist damit auch schon die Schnitttechnik festgelegt. Nachdem der Fallkerb angelegt und der erste "Achtung"-Ruf erfolgt ist, wird der Fällschnitt als Stechschnitt ausgeführt. Dabei ist zu beachten, dass hinten ein ausreichend breites Halteband verbleibt. Diese Schnittführung ermöglicht es, dass die Spannung im Holz abgebaut wird, ohne dass der Baum ins Fallen kommt oder gar aufplatzt.

Als letzten Schnitt nach dem zweiten "Achtung"-Ruf und einem aufmerksamen Blick zur Absicherung des Fallbereiches wird das Halteband schräg von oben durchtrennt. Der Motorsägenführer begibt sich zügig zu seinem Rückweicheplatz und wartet ab, bis der Baum gefallen ist und die Kronen der Nachbarbäume ausgeschwungen haben. SVLFG

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