SVLFG übernimmt Kosten von Erste-Hilfe-Kursen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will die Erste Hilfe in ihren Mitgliedsbetrieben verbessern. Sie übernimmt die Kosten für Ersthelfer-Kurse. Als Voraussetzung für die Kostenübernahme müssen die Erste-Hilfe-Kurse von dazu ermächtigten Organisationen durchgeführt werden. Sie müssen eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

Interessierte Gartenbauer sowie Land- und Forstwirte sollten sich an ihre örtlichen Anbieter für Erste-Hilfe-Schulungsmaßnahmen wenden. Jedes bei der SVLFG versicherte Unternehmen braucht mindestens eine Person, die in der Lage ist, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Bei größeren Betrieben können mehrere Personen erforderlich sein. Bei Betrieben ab zehn Beschäftigten oder bei besonderen Gefährdungen trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Ersthelferausbildung in den Betrieben.

Der Ersten Hilfe kommt insbesondere bei schweren Unfällen eine entscheiden Bedeutung zu. Sachgerecht durchgeführte Maßnahmen können die Weichen für eine baldige und möglichst vollständige Genesung stellen. Von der schnellen Hilfeleistung hängt zudem vielfach ab, wie kostenintensiv die anschließende Behandlung sein wird und ob weitere Ausgaben etwa für Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen oder für Renten fällig werden. Ersthelfer können der Versichertengemeinschaft somit erhebliche Kosten sparen. SVLFG

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