SVLFG vereinheitlicht Selbsthilfeförderung

SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die bisher praktizierte kassenindividuelle Förderung von Selbsthilfe-Projekten entfällt ab 2014. Grafik: SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird ab 2014 ihr Verfahren zur Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen, die sich die gesundheitliche Prävention oder Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben, bundesweit vereinheitlichen.

Die Fördermittel werden dann zu 100 Prozent für die sogenannte kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf allen drei Förderebenen (Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene) zur Verfügung gestellt. Damit entfällt gleichzeitig die bisher praktizierte kassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Die Pauschalförderung unterstützt die originären Aufgaben der Selbsthilfe, wie zum Beispiel Raum-, Fortbildungs-, Personal- oder Sachkosten. Damit Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Kontaktstellen nur einen Antrag stellen müssen, erfolgt die Benennung eines Federführers auf den jeweiligen Ebenen. Mit der finanziellen Aufwertung der Pauschalförderung will die SVLFG der hohen Akzeptanz der Gemeinschaftsförderung Rechnung tragen. Zugleich soll ein einheitliches Vorgehen bei der Selbsthilfeförderung in der Sozialversicherung sichergestellt werden.

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