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Teilzeitgesetz: Arbeitnehmer bekommen mehr Rechte

Bundesregierung und -ministerien
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Arbeitnehmern helfen, von der Teilzeit problemlos in die Vollzeit zurückzukehren. Foto: Susi Knoll

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vorgelegt. Es soll vor allem Frauen helfen, die aus familiären Gründen in Teilzeit gehen und später wieder in die Vollzeit zurückkehren wollen. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll dazu ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, die sogenannte Brückenteilzeit, neu eingeführt werden.

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter, sollen alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, verlangen können, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren verringert wird. Der neue Anspruch werde nicht an bestimmte Gründe gebunden, heißt es in dem Referentenentwurf. Arbeitnehmer müssten sich nicht zur Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen erklären. Nach dem Ablauf der Brückenteilzeit kehrt der Arbeitnehmer zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück.

Um den Betrieben Sicherheit bei der Personalplanung zu gewährleisten, soll während der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kein Anspruch auf eine Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit bestehen. Für Firmen, die 46 bis 200 Arbeitnehmer beschäftigen, will das Arbeitsministerium eine Zumutbarkeitsgrenze einführen.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hatte das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben bereits im Februar kritisiert. Es werde "keine Anreize für mehr Beschäftigung, gerade auch von Langzeitarbeitslosen" setzen. Kritik kam auch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa bemängelte ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: "Während Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit nach eigenen Wünschen zu gestalten, wird der Arbeitgeber unter einen permanenten Rechtfertigungszwang gesetzt." cm

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