Thüringen: Landtag novelliert das Vergabegesetz

Thüringens Landtag hat im Juli eine Novelle des Vergabegesetzes beschlossen. Es passt seine Vorschriften damit der seit 2017 bundesweit gültige Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Die Digitalisierung von Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, die sogenannte E-Vergabe, wird nun schrittweise eingeführt.

Für die öffentliche Hand besteht zukünftig nur noch die Pflicht, staatliche Aufträge in elektronischer Form auf einer zentralen Landesvergabeplattform bekannt zu machen. Das soll auf der Vergabeplattform Thüringens stattfinden. Die Einführung des Bestbieterprinzips soll den bürokratischen Aufwand verringern. Gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen und Nachweise sind nur noch von Bietern beizubringen, die tatsächlich den öffentlichen Zuschlag erhalten sollen. Gestärkt wird der Rechtsschutz nichtberücksichtigter Bieter. Wenn die öffentliche Hand gegen ihre Informationspflicht gegenüber nicht berücksichtigten Bietern verstößt, wird der geschlossene Vertrag unwirksam.

Zwischen der rot-rot-grünen Landesregierung und der CDU-Opposition umstritten waren verschiedene Voraussetzungen für die Teilnahme von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen. Dazu zählten die Zahlung repräsentativer Tariflöhne, ein Mindestlohn von 11,42 Euro, Maßnahmen zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen sowie schwerbehinderten Menschen. Die AfD-Fraktion stimmte in diesen Fragen mit der Landesregierung.

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