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Thüringen will sein Vergabegesetz novellieren

Das Thüringer Kabinett hat auf Vorlage von Landeswirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.

Mit Blick auf die Vereinfachung des Verfahrens und Kosteneinsparungen wird das so genannte "Bestbieterprinzip" eingeführt. Danach müssen Formblätter und Erklärungen nur noch von dem voraussichtlich erfolgreichen Bieter vorgelegt werden. Zudem müssen Bieter erforderliche Nachweise bei Folgeaufträgen desselben Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nicht erneut einreichen. Vereinfacht wird auch die Vergabe von Dienstleistungen. Sie dürfen künftig bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) direkt vergeben werden.

Ein besonderes Augenmerk bei der Novellierung lag auf der stärkeren Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange, ohne dass zusätzliche, unüberwindbare Hürden für die mittelständische Wirtschaft entstehen. Nach einer vorab durchgeführten Befragung stößt die bestehende Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale und ökologische Standards weitgehend auf Akzeptanz der Unternehmen.

Um die Interessen der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber zu berücksichtigen, soll das Gesetz nach acht Jahren evaluiert werden. Die Evaluation des vergabespezifischen Mindestlohns erfolgt nach vier Jahren. cm

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