Forschung und Entwicklung

Überarbeitete ZTV-Wegebau liegt als FLL-Gelbdruck vor

Bauvertragsrecht Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
Gartenwege, Terrassen und Sitzplätze in Parkanlagen gehören laut ZTV-Wegebau zu den begehbaren, nicht mit Kfz befahrenen Flächenbefestigungen. Foto: BGL

Das Regelwerk "ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) ist durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Martin Thieme-Hack seit 2018 vollständig überarbeitet worden. Seit Mitte Mai liegt er nun als Gelbdruck vor und es können Einsprüche geltend gemacht werden.

Die ZTV-Wegebau stellt die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus dar, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, und gibt damit den Stand der Technik wieder.

Bei der Überarbeitung des zuletzt in der Ausgabe 2013 erschienenen Regelwerks sind einige wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgt. So enthält der normative Hauptteil nun Aussagen und Anforderungen für die Verwendung Keramischer Platten, den Gleit-/Rutschwiderstand von Belägen und Anforderungen an ungebundene Bettungen durch einen neu eingeführten Grenzwert - Modifizierter Micro-Deval-Koeffizient.

Der informative Anhang wurde um drei weitere Hilfestellungen für die Planung und Ausführung von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs erweitert. So werden die unterschiedlichen Prüfungen (Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfung) differenziert und erklärt sowie Empfehlungen für die Mindestdicke von Platten für Plattenbeläge aus Naturstein in ungebundener Bauweise gegeben. Daneben enthält der Anhang nun auch umfangreiche Informationen für die Planung und Ausführung von Bewegungsfugen, beispielsweise durch konkrete Anhaltswerte zur Ermittlung der Abstände von Bewegungsfugen.

Einsprüche zur neuen ZTV-Wegebau können der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden (info@ fll.de). Nach dem Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss alle eingegangenen Stellungnahmen beraten. FLL

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