Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps

Umgang mit Oberboden auf Baustellen

von:

Rechtlich zuständig für den Umgang mit Oberboden-Aushub sind die Bundes-Bodenschutzverordnung und das Baugesetzbuch, nicht die Ersatzbaustoffverordnung. Ein "Verkippen" von überschüssigem Oberboden ist nahezu ausgeschlossen. Rechtlich hat die Vermeidung von zu entsorgendem Oberboden-Aushub oberste Priorität; es soll durch Massenausgleich so viel Oberboden wie möglich auf den…

Dieser Artikel ist im Moment nur für NLPLUS Kunden verfügbar.

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen