Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps
Umgang mit Oberboden auf Baustellen
von: Dipl.-Ing. Johannes PrüglRechtlich zuständig für den Umgang mit Oberboden-Aushub sind die Bundes-Bodenschutzverordnung und das Baugesetzbuch, nicht die Ersatzbaustoffverordnung. Ein "Verkippen" von überschüssigem Oberboden ist nahezu ausgeschlossen. Rechtlich hat die Vermeidung von zu entsorgendem Oberboden-Aushub oberste Priorität; es soll durch Massenausgleich so viel Oberboden wie möglich auf den…