Umweltorganisation kritisiert Abgaskontrollen von Gartengeräten

Kritik an den Abgaskontrollen für Gartengeräte übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die für die Marktüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden kontrollierten Industrie und Handel bereits seit mehreren Jahre nicht ausreichend, kritisiert die in Hannover ansässige Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. So könnten Geräte ungehindert verkauft werden, deren giftige Emissionen weit über den gesetzlichen Grenzwerten lägen.

Im Frühjahr 2014 hatte die DUH erstmals eigene Abgas-Untersuchungen von Motorkettensägen und Freischneidern veröffentlicht. Das Ergebnis: Acht von zwölf geprüften Geräten überschritten die erlaubten Schadstoffgrenzwerte für Verbrennungsmotoren bis zum 8,5-fachen. Das Kontrollverhalten der Landesbehörden war von der Umwelthilfe bereits ein Jahr früher abgefragt worden. Dabei vergab sie zehn "Rote Karten". Nur ein Bundesland erhielt eine "Grüne Karte". Die jetzt veröffentlichte DUH-Umfrage zum Kontrollverhalten der Landesbehörden im vergangenen Jahr zeigt nur geringfügige Verbesserungen. Die Anzahl der vergebenen "Roten Karten" ist lediglich um eine gesunken. Neun Bundesländer bekamen rot, weil sie motorbetriebene Gartengeräte weder kontrollieren noch Verstöße ahnden. "Viele der Länder, die von uns die 'Rote Karte' erhalten, flüchteten sich in Ausreden", sagte Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. "Sie verweisen auf Vorjahresprüfungen oder unklare Zuständigkeiten."

Die Anzahl der von der DUH vergebenen "Grünen Karten" stieg um zwei. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kontrollieren das Marktgeschehen effektiv und ergreifen Maßnahmen. Gegen Unternehmen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben, werden dort Verwaltungsverfahren eingeleitet. Eine "Gelbe Karte" gab es dagegen für Hamburg, Hessen, das Saarland und Sachsen. Diese Länder führen zwar keine technischen Kontrollen durch und verweigern die Einleitung von Verwaltungsverfahren bei festgestellten Verstößen. Allerdings kümmern sie sich um formale Kontrollen. Dazu gehören eine Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, eine Sichtung der technischen Unterlagen und eine Prüfung, ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist.

Die Umweltministerkonferenz hatte im November ein Konzept für eine bundesweit koordinierte Marktüberwachung handgeführter Gartengeräte und andere mobile Maschinen beschlossen. "Wir fordern von den Bundesländern, dieses Marktüberwachungskonzept zügig und effektiv umzusetzen und für eine Einhaltung der nationalen und europäischen Grenzwerte zu sorgen", forderte Sauter. cm/DUH

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