Unternehmensführung

Unfallversicherungen: Mund-Nase-Bedeckung richtig verwenden

Ob im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkauf, Mund-Nase-Bedeckungen (MNB), auch Alltagsmasken genannt, gehören in der Coronakrise zum Alltag. Im beruflichen Bereich sollten Mund-Nase-Bedeckungen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht gewährleistet und Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung nicht vorgeschrieben ist.

Darauf hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hingewiesen. Betriebe sollen ihren Beschäftigten in diesen Fällen Alltagsmasken zur Verfügung stellen. Beim Einkauf ist unter anderem darauf zu achten, dass Hinweise zur sicheren Verwendung, Reinigung und Entsorgung vorliegen, die Mund-Nase-Bedeckungen aus hautverträglichen Textilien bestehen sowie möglichst mehrlagig mit hoher Fadendichte gefertigt sind.

Gerüchte, dass diese Masken gesundheitlich bedenklich seien, zerstreut die DGUV. "Das Gewebe eines Mund-Nase-Schutzes oder einer OP-Maske beeinträchtigt nicht die Sauerstoffaufnahme in den Körper", sagt Dr. Vera van Kampen, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kompetenz-Zentrum Medizin des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV: Wie stark dadurch die Atmung erschwert wird, hänge von der Art und Dichte des Gewebes ab. Bei körperlicher Belastung erhöhe sich die Atemarbeit zusätzlich.

"Personen die zu einer Risikogruppe gehören und gesundheitlich vorbelastet sind, können das Für und Wider des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung mit ihrem Arzt oder dem Betriebsarzt besprechen", so van Kampen. "Generell sollten sie unnötige Kontakte meiden und vor allem auf den Schutzabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen achten." DGUV

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