Unfallversicherungen: Zehntausende Corona-Verdachtsanzeigen

Im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Jahresbeginn eine wachsende Anzahl von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sowie Arbeitsunfallmeldungen. Das geht aus einer Sondererhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), für die Monate Januar und Februar 2021 hervor. Danach erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47 578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30 329 Verdachtsanzeigen. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49 295 Fälle entschieden. 42 753 Berufskrankheiten wurden anerkannt. Die Mehrzahl der Fälle entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen.

Für die Beschäftigten dieser Branchen ist COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. In allen anderen Branchen können betriebsbedingte Ansteckung als Arbeitsunfall anerkannt werden. Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2710 Arbeitsunfallmeldungen. 799 davon wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich nach vorläufigen Erhebungen die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 12 223. In 4247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt. "Die Entwicklung spiegelt die ungeheure Wucht, mit der diese Pandemie unser Land aktuell trifft", sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Stefan Hussy.

DGUV

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