Unternehmensführung

Geflüchtete Ukrainer schnell in den Arbeitsmarkt integrieren

Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Die Bundesregierung erwartet rund eine Million Geflüchtete aus der Ukraine. Sie erhalten schnell und unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis. Foto: Mirek Pruchnicki, Flickr, CC BY 2.0

Die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine nimmt weiter stark zu. Viele kommen nach Deutschland, weil hier Verwandte und Bekannte leben. Insgesamt 135.000 ukrainische Staatsangehörige wohnten bereits Ende 2020 in Deutschland. Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr rund eine Million Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet. Wer von ihnen arbeiten kann und will, soll bald in Lohn und Brot stehen.

Anfang März einigte sich die Europäische Union darauf, Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Sie aktivierte dafür die Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG. Deutschland hat sie im § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) umgesetzt. Damit erhalten geflüchtete Ukrainer schnell und unbürokratisch eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit und das Recht, eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst für ein Jahr, kann aber bis zu drei Jahren verlängert werden.

Für eine abhängige Erwerbstätigkeit bedarf es einer Erlaubnis der Ausländerbehörde nach § 4a Abs. 2 AufenthaltG. Das widerspricht jedoch der europäischen Massenzustrom-Richtlinie. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern deshalb empfohlen, dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausländerbehörden unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung vorsorglich in den Aufenthaltstitel eintragen.

Qualifizierte Fachkräfte können nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Dazu müssen sie jedoch Dokumente über den Abschluss einer Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorlegen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versprach, es müsse klar sein, dass Qualifikationen, die in der Ukraine erworben wurden, auch hier anerkannt werden. Menschen ab 45 Jahren fehlen vom künftigen Arbeitgeber dann nur noch Bestätigungen über ein Entgelt ab Mindestlohn aufwärts oder zu einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland.

Eine offene Frage ist der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zur Kinderbetreuung für ukrainische Geflüchtete. Bundesarbeitsminister Heil will darüber mit Vertretern von Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft sprechen. cm/Destatis BMI/BMAS

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