Urteil: Land muss Berufsschülern Kosten ausgleichen

VGL Baden-Württemberg Ausbildung und Beruf
Das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein GaLaBau-Azubi erstritten. Foto: HHS/pixelio.de

Das Land Baden-Württemberg muss Berufsschülern, denen Mehrkosten durch den Besuch einer auswärtigen Berufsschule entstehen, hinreichend ausgleichen. Das hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 28. Juni 2016 entschieden.

Die Praxis des Landes, solchen Berufsschülern lediglich einen Zuschuss zu den Kosten für die auswärtige Unterkunft zu gewähren, ist mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Das Gericht wies damit die Berufung des Landes gegen das der Klage eines Berufsschülers stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Erstritten hatte das Urteil ein GaLaBau-Azubi.

Die Entscheidung fordere die Landesregierung dazu auf, die bisherigen Regelungen zu überarbeiten, teilte der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg mit. In Kürze sollen weitere Gespräche mit der Landespolitik und den Verwaltungen stattfinden. Sobald es Klarheit darüber gibt, wie das Land die zukünftige Unterstützung regeln wird, will der Verband darüber informieren.

VGL Baden-Württemberg/globa

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