Verfassungsrichter überprüfen Kammerzwang

Das Bundesverfassungsgericht könnte nach einem "Spiegel"-Bericht erstmals seit 1962 über die umstrittene Pflichtmitgliedschaft deutscher Firmen in Industrie- und Handelskammern entscheiden. Zwei Unternehmen wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen, dass sie per Gesetz gezwungen sind, in den Kammern Mitglied zu sein.

Zuletzt hatte das höchste deutsche Gericht vor 52 Jahren die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärt. Nachfolgende Beschwerden hatte es erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt habe der Erste Senat mehr als 30 Institutionen - darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und Länderregierungen - bis zum 15. Mai um Stellungnahmen gebeten, "um die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung zu verbreitern", wie es beim Gericht heißt.

Wird die Beschwerde angenommen, stünde die Mitgliedspflicht auf dem Prüfstand. Rund fünf Millionen deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende sind Mitglieder. Die Kammern nehmen jährlich rund 1,3 Mrd. Euro ein. Dagegen regt sich seit Jahrzehnten Widerstand. Viele Firmen werfen den Kammern Verschwendung von Beiträgen vor. Mit Ausnahme von Landwirten, Handwerkern und Freiberuflern, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, sind in Deutschland ansässige Unternehmen grundsätzlich zur Mitgliedschaft in einer IHK verpflichtet. Die Handelskammern stehen mit ihren Funktionen unter anderem in der Nachfolge der mittelalterlichen Zünfte.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung Freiraum-/Grünplanung (m/w/d), München  ansehen
Professur (W2) für das Lehrgebiet Wald- und..., Göttingen  ansehen
Gärtner:in (w/m/d) mit Funktion als..., Bremen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen