Vergabe: Mit RAL-Gütezeichen zu öffentlichen Aufträgen

Aufträge der öffentlichen Hand sind für viele Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau eine wichtige Einnahmequelle. Schnell entsteht ein harter Preiskampf. Bei der Auftragsvergabe ist der Preis jedoch nur ein Kriterium.

Die Verwaltung muss neben der Wirtschaftlichkeit auch Aspekte wie Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Leistungen im Auge behalten. RAL-Gütezeichen stehen dabei für mehr als die Erfüllung geltender Normen und gesetzlicher Bestimmungen. Ihre Vergabekriterien gehen meist weit über die bestehenden Normen hinaus. Ein guter Grund für viele Vergabestellen, die Gütezeichen als Nachweis der Bieterqualifikation und technischen Spezifikation einzufordern.

Öffentliche Ausschreibungen sind meist nicht nur für die bietenden Unternehmen sondern auch für die Verwaltung mit hohem Aufwand verbunden. Die geforderten Leistungen müssen detailliert beschrieben und eingehende Angebote sorgfältig geprüft werden. Diesen Aufwand können Behörden jedoch verringern, indem sie RAL-Gütezeichen als Nachweis der Bieterqualifikation und Lieferbedingungen berücksichtigen.

Unternehmen mit Produkten und Leistungen mit dem RAL-Gütezeichen gelten als zuverlässige Vertragspartner. Sie garantieren wesentliche Aspekte einer Leistung wie Umweltfreundlichkeit und Kompetenz des Personals. Wird beispielsweise ein Auftrag für Baumpflegearbeiten ausgeschrieben, so bürgt das Gütezeichen Baumpflege dafür, dass ausschließlich zertifizierte European Tree-Worker oder höher qualifizierte Fachkräfte für qualitätsrelevante Baumarbeiten die Arbeiten ausführen. Sie müssen zudem in regelmäßigen Abständen an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auch die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Leistungen und Produkten spielt bei öffentlichen Ausschreibungen meist eine große Rolle. Für die Vergabe von RAL-Gütezeichen sind diese Kriterien unerlässlich. So müssen Hersteller, deren Produkte das Gütezeichen Kompost tragen, die seuchenhygienische Wirksamkeit ihrer Behandlungsverfahren nachweisen und die für die Hygienisierung ihrer Produkte erforderlichen Temperaturen und Temperatureinwirkungszeiten strikt befolgen.

Ziehen Vergabestellen ein RAL-Gütezeichen als Kriterium der Bietereignung heran, sind mit dessen Vorlage die Ausschreibungsbedingungen erfüllt. Unternehmen, die nicht über das geforderte RAL-Gütezeichen verfügen, müssen durch ein gesondertes Prüfzeugnis nachweisen, die mit den RAL-Gütezeichen verbundenen Kriterien vollständig zu erfüllen. GaLaBau-Betriebe, die Leistungen und Produkte mit dem RAL-Gütezeichen anbieten, profitieren daher bei vielen öffentlichen Ausschreibungen von einer Vereinfachung der Bieterqualifikation und einer leichteren Festlegung umfangreicher Lieferbedingungen. Das erspart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. RAL

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