Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten

Am 1. Juli ist das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Kernpunkte sind höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis 50.000 Euro, reduzierte Nachweispflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und von Start-ups.

Das Gesetz beinhaltet…

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